Türkische Journalisten freigelassen

Die Europäische Journalisten Föderation EJF begrüßt außerordentlich die Freilassung der türkischen Journalistinnen und Journalisten Füsun Erdogan, Bayram Namaz und Arif Celebi, die seit September 2006 fast acht Jahre hinter Gittern verbracht haben.


Medienberichten zufolge hat der 20. Hohe Gerichtshof in Istanbul am 8. Mai beschlossen, acht sozialistische Aktivisten freizulassen. Darunter waren auch Erdogan, die für „Özgür Radyo” und „Bianet” arbeitet, sowie Celebi und Namaz, die für die Tageszeitung Atilim tätig sind. Der Gerichtshof bezog sich dabei auf Artikel 102/2 des türkischen Strafgesetzes und stellte fest, dass die inhaftierten Aktivisten freigelassen werden müssen, weil ihre Untersuchungshaft die maximale Dauer von fünf Jahren gemäß der fünften Justizreform der Türkei überschritten hat. Den Journalisten ist vorläufig nicht erlaubt, die Türkei zu verlassen.
„Die Freilassung von Erdogan, Namaz und Celebi gibt uns neue Hoffnung in unserer Kampagne zur Entkriminalisierung von Journalismus in der Türkei. Nun muss es weitergehen für die Journalisten, die immer noch in der Türkei hinter Gittern sind”, sagte Mogens Blicher Bjerregard, Präsident der EJF. „Das zeigt uns, dass Gerechtigkeit erreicht werden kann, wenn wir ausdauernd sind.”
Erdogan, Namaz und Celebi waren im letzten November zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie laut Anklage Mitglieder der terroristischen MLKP sein sollen. Das Urteil des inzwischen abgeschafften Sondergerichtshofs schockierte die internationale Journalisten-Gemeinschaft und führte zu einer Reihe an Protesten der EJF und ihrer Mitgliedsorganisationen sowie von Erdogans Sohn, Aktas Erdogan und Unterstützern. Aktas Erdogan organisierte mehrere Protestaktionen innerhalb der jüngsten internationalen Kampagne für die Freilassung seiner Mutter. Blicher Bjerregard dankte ausdrücklich der niederländischen Journalisten-Gewerkschaft NVJ und der Dänischen Journalisten-Union DJ, die sich unermüdlich in der Kampagne zur Freilassung von Füsun Erdogan eingesetzt haben.
Gegenwärtig sind noch 32 Journalistinnen und Journalisten in türkischen Gefängnissen. Die meisten von ihnen sind unter den fragwürdigen Anti-Terror-Gesetzen des Landes angeklagt. Die EJF und die Internationale Journalisten-Föderation IJF erneuern ihren Aufruf zur Freilassung aller inhaftierten Journalisten in der Türkei.

PM/Joachim Legatis, dju Hessen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien droht Musk mit Strafen

Für Elon Musk, Chef der Online-Plattform X ist der spanische Regierungschef ein „Tyrann“ oder ein „Faschist“. Pedro Sanchez will "Tech-Oligarchen" wie Musk persönlich strafrechtlich für Inhalte auf ihren Plattformen und für Manipulationen an Algorithmen verantwortlich machen und ein Social-Media-Verbot für junge Menschen einführen.
mehr »

EU braucht gemeinsame Regeln

Ist das Herkunftslandprinzip der Europäischen Union im Medienbereich heute noch zeitgemäß? Um diese Frage und viele weitere drehte sich die Diskussion auf der alljährlichen Konferenz der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Brüssel. Einfache Antworten gab es nicht.
mehr »

RSF: Pressefreiheit unter hohem Druck

Viele Reporter*innen in Deutschland sehen den Journalismus im Land großen Bedrohungen ausgesetzt. Das zeigt auch die am 3. Februar veröffentlichte Nahaufnahme 2026: RSF-Report zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland. Vor allem die Delegitimation der journalistischen Arbeit wird befeuert durch politische Akteure, digitale Hetze und neue publizistische Milieus, die mit Zuspitzung und Desinformation immer mehr Reichweite erzielen.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »