Türkische Journalisten freigelassen

Die Europäische Journalisten Föderation EJF begrüßt außerordentlich die Freilassung der türkischen Journalistinnen und Journalisten Füsun Erdogan, Bayram Namaz und Arif Celebi, die seit September 2006 fast acht Jahre hinter Gittern verbracht haben.


Medienberichten zufolge hat der 20. Hohe Gerichtshof in Istanbul am 8. Mai beschlossen, acht sozialistische Aktivisten freizulassen. Darunter waren auch Erdogan, die für „Özgür Radyo” und „Bianet” arbeitet, sowie Celebi und Namaz, die für die Tageszeitung Atilim tätig sind. Der Gerichtshof bezog sich dabei auf Artikel 102/2 des türkischen Strafgesetzes und stellte fest, dass die inhaftierten Aktivisten freigelassen werden müssen, weil ihre Untersuchungshaft die maximale Dauer von fünf Jahren gemäß der fünften Justizreform der Türkei überschritten hat. Den Journalisten ist vorläufig nicht erlaubt, die Türkei zu verlassen.
„Die Freilassung von Erdogan, Namaz und Celebi gibt uns neue Hoffnung in unserer Kampagne zur Entkriminalisierung von Journalismus in der Türkei. Nun muss es weitergehen für die Journalisten, die immer noch in der Türkei hinter Gittern sind”, sagte Mogens Blicher Bjerregard, Präsident der EJF. „Das zeigt uns, dass Gerechtigkeit erreicht werden kann, wenn wir ausdauernd sind.”
Erdogan, Namaz und Celebi waren im letzten November zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie laut Anklage Mitglieder der terroristischen MLKP sein sollen. Das Urteil des inzwischen abgeschafften Sondergerichtshofs schockierte die internationale Journalisten-Gemeinschaft und führte zu einer Reihe an Protesten der EJF und ihrer Mitgliedsorganisationen sowie von Erdogans Sohn, Aktas Erdogan und Unterstützern. Aktas Erdogan organisierte mehrere Protestaktionen innerhalb der jüngsten internationalen Kampagne für die Freilassung seiner Mutter. Blicher Bjerregard dankte ausdrücklich der niederländischen Journalisten-Gewerkschaft NVJ und der Dänischen Journalisten-Union DJ, die sich unermüdlich in der Kampagne zur Freilassung von Füsun Erdogan eingesetzt haben.
Gegenwärtig sind noch 32 Journalistinnen und Journalisten in türkischen Gefängnissen. Die meisten von ihnen sind unter den fragwürdigen Anti-Terror-Gesetzen des Landes angeklagt. Die EJF und die Internationale Journalisten-Föderation IJF erneuern ihren Aufruf zur Freilassung aller inhaftierten Journalisten in der Türkei.

PM/Joachim Legatis, dju Hessen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Als Terrorist beschuldigt

Der katalanische Investigativjournalist Jesús Rodríguez hat Spanien verlassen, um ins Exil in die Schweiz zu gehen. Ihm wird von Ermittlungsrichter Manuel García-Castellón die Unterstützung terroristischer Akte vorgeworfen. Die Schweiz sieht im Vorgehen der spanischen Justiz gegen den Katalanen einen „politischen Charakter“.
mehr »

Italien: Neun Jahre Haft für Recherche?

Drei Reporter*innen der italienischen Tageszeitung Domani müssen mit bis zu neun Jahren Gefängnis rechnen. Die Staatsanwaltschaft Perugia ermittelt gegen sie, weil sie vertrauliche Dokumente von einem Beamten angefordert und erhalten und das Geheimhaltungsprinzip der Ermittlungen verletzt haben sollen. Die dju-Bundesvorsitzende Tina Groll kritisierte, dass „hier investigative Berichterstattung über Mitglieder der italienischen Regierung unterdrückt werden soll."
mehr »

RSF: Vertrauen Sie der freien Presse!

Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung wählt in diesem Jahr ein neues Staatsoberhaupt oder eine neue Regierung, Regional- oder Kommunalpolitiker. Gleichzeitig begeht die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen (RSF) ihr 30-jähriges Bestehen. Grund genug für die Kampagne „Erste Worte“. Unterschiedliche Menschen hören Auszüge aus den Antrittsreden ihrer Präsidenten: Wladimir Putin aus dem Jahr 2000, Nicolás Maduro aus dem Jahr 2013 und Recep Tayyip Erdogan 2014.
mehr »

Italien plant harte Strafen für Journalisten

Italien plant eine Reform seines Verleumdungsgesetzes. Das Vorhaben wird derzeit vom Justizausschuss des italienischen Senats geprüft und sieht neben höheren Geldstrafen auch ein gefährliches Verbot journalistischer Berufsausübung vor. Verurteilte Reporter*innen könnten ein Arbeitsverbot von bis zu sechs Monaten erhalten. Auch Haftstrafen für Medienschaffende, die eigentlich nicht im Gesetz auftauchen sollten, werden in einem jüngsten Änderungsantrag wieder hinzugefügt.
mehr »