Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird ab kommendem Dienstag, den 14. Januar, zwei Tage lang darüber verhandeln, ob die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verfassungsmäßig ist. Eingereicht hatten die Verfassungsbeschwerde vor rund zwei Jahren die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie fünf Medienorganisationen, darunter die dju in ver.di.
Erwartet werde ein „Grundsatzurteil von internationaler Tragweite“, so das Bündnis in einer Pressemitteilung. Es „könnte den internationalen Menschenrechtsschutz beim Telekommunikationsgeheimnis sowie die Pressefreiheit deutlich stärken“. Ein solch breites Bündnis für eine Verfassungsbeschwerde habe es selten gegeben, hatte der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer Ende Januar 2018 anlässlich der Bekanntgabe der Verfassungsbeschwerde erklärt. Für die dju in ver.di, so dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Berger damals, sei es selbstverständlich gewesen, sich in diesem Bündnis zu engagieren. Denn das Ende 2016 novellierte BND-Gesetz „ermöglicht dem BND die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten im Ausland sowie ihrer Quellen ohne konkreten Anlass oder Verdacht. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit.“ Die ungestörte vertrauliche Kommunikation sei eine Grundbedingung für die Ausübung journalistischer Tätigkeit. Ohne sie könnten der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis als Garanten von Presse- und Rundfunkfreiheit nicht sichergestellt werden.
Zu den in Karlsruhe klagenden Beschwerdeführer*innen gehören prominente ausländische Journalistinnen und Journalisten wie die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova, oder der slowenische Investigativjournalist Blaž Zgaga. Sie befürchteten, so das Bündnis, dass sich Informant*innen aus Angst vor der permanenten Überwachung nicht mehr mit sensiblen Themen an Journalist*innen wenden wollen. Ferner könnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwachen.
Der nun vor dem Verfassungsgericht verhandelte Fall werfe zudem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland die Grundrechte des Grundgesetzes beachten müssen – was von der Bundesregierung verneint werde. „Artikel 1 des Grundgesetzes bindet die Regierung an Grundrechte – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird“, sagte dagegen Buermeyer. „Auch Menschen im Ausland sind Menschen und haben ein Recht auf Privatsphäre. Gerade ein deutscher Geheimdienst sollte nicht frei entscheiden dürfen, ob er dieses Recht achtet oder nicht.“
Dass die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gleich über zwei Tage anberaumt ist, zeige laut Buermeyer, „dass die Bundesregierung viele Fragen wird beantworten müssen, insbesondere dazu, wie die Internet-Überwachung durch den BND konkret aussieht“.
Mehr Informationen sowie die vollständige Verfassungsbeschwerde unter: https://notrustnonews.org/