Breites Bündnis klagt gegen BND-Gesetz

Die Bündnispartner_innen vor der Pressekonferenz im ARD Hauptstadtstudio am 30. Januar 2018: (v.l.n.r.) Günter Bartsch, netzwerk recherche, Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen, Cornelia Haß, dju in ver.di, Frank Überall, DJV, Ulf Buermeyer, GFF, Hanno Gundert, n-ost
Foto: Daniel Moßbrucker

Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen, darunter die dju in ver.di, unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz. „Für uns als dju in ver.di ist es selbstverständlich, uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in diesem Bündnis zu engagieren“, sagte die dju-Bundesgeschäftsführerin, Cornelia Haß, auf einer Pressekonferenz der Partnerorganisationen in Berlin.

Die Klage richte sich gegen die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung vom 23. Dezember 2016 (BNDG-Novelle), erläuterte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Ulf Buermeyer, der auch deutlich machte, dass es solch ein breites Bündnis für eine Verfassungsbeschwerde selten gegeben habe. Das novellierte BND-Gesetz ermögliche es, die Kommunikation von im Ausland lebenden Ausländern anlasslos zu erfassen sowie alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten zu erheben und zu verarbeiten. Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung (z.B. Überwachung von Verdächtigen im Rahmen von organisierter Kriminalität o.ä.), so Buermeyer weiter, brauche der BND für eine solche strategische Ausland-Ausland-Überwachung keinen konkreten Verdacht und auch keinen richterlichen Beschluss. Ebenso wenig enthalte die Gesetzesnovelle eine Ausnahmeklausel für sensible Personengruppen wie etwa Journalist_innen und ihre Quellen. „Doch Presse- und Rundfunkfreiheit schließt auch die dafür nötigen Vorrausetzungen ein. Vertrauliche Kommunikation  und Geheimhaltung müssen garantiert sein. Mit diesem Gesetz wurden alle roten Linien überschritten, gerade so als gäbe es keine Pressefreiheit.“

Initiiert wurde die Verfassungsbeschwerde durch die GFF. Zu den Unterstützern gehören, neben der dju in ver.di, Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), das Journalisten-Netzwerk n-ost sowie netzwerk recherche (nr). Unter den Kläger_innen sind namhafte Journalist_innen wie die Gewinnerin des diesjährigen Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, Blaž Zgaga aus Slowenien oder Richard Norton-Taylor aus Großbritannien. Der Investigativjournalist Zgaga etwa sei schon häufig von Geheimdiensten überwacht worden, berichtete er auf der Pressekonferenz im ARD Hauptstadtstudio. Slowenische Hacker hätten ihn gewarnt, er werde Tag und Nacht überwacht. Und seine Geheimdienstquellen hätten ihm klargemacht, dass er auch für ausländische Geheimdienste eine „Person of interest“ sei. Doch: „Überwacht zu werden erschwert meine Arbeit, weil meine Quellen in den Geheimdiensten wissen, wie riskant es ist, mich zu kontaktieren“, begründete er seine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, verwies zudem darauf, dass Pressefreiheit kein exklusives Rechte für Deutsche sei. Es könne nicht sein, dass „Rest der Welt damit quasi vogelfrei ist“.

Begleitet wurde die Bekanntgabe der Verfassungsbeschwerde durch eine Twitter-Aktion, an der sich zahlreiche prominente Journalistinnen und Journalisten beteiligten. Diese twitterten am Morgen auf ihren Accounts lediglich einen Punkt, reagierten nicht auf die erstaunten Nachfragen ihrer Follower_innen.

Aufgelöst wurde die Aktion zu Beginn der Pressekonferenz dann mit einem Video zur Kampagne, versehen mit dem Hashtag #notrustnonews. Damit wollten die Organisationen darauf aufmerksam machen, dass Journalismus ohne die Garantie vertraulicher Kommunikation zwischen Journalist_innen und ihren Quellen nicht mehr möglich ist.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde auf der Website notrustnonews.org

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Israel: Press freedom under pressure

The Israeli newspaper Haaretz is known for its critical stance towards the government. Now government authorities are apparently no longer allowed to communicate in the newspaper. The TV station Al Jazeera has been banned from broadcasting. This was made possible by a law passed in April banning foreign media that are considered harmful to Israel's security. We spoke to Israeli journalist and trade unionist Anat Saragusti.
mehr »

Buchtipp: Power von der Eastside

Die Geburtsstunde des Jugendradios DT64 schlug beim „Deutschlandtreffen der Jugend“, einer von der Freien Deutschen Jugend der DDR ausgerichteten gesamtdeutschen Pfingstveranstaltung im Jahre 1964. Hervorgegangen war der Sender aus dem Jugendstudio „DT64“ des Berliner Rundfunks. Drei Jahre nach dem Mauerbau sollten der Jugend ein paar kulturelle Zugeständnisse gemacht, den aufmüpfigen Klängen der frühen Beat-Ära im Westen eine eigenständige, aber konventionelle sozialistische Alternative entgegengestellt werden.
mehr »

Israel: „Angriff auf die Medienfreiheit“

Die israelische Tageszeitung Haaretz ist für ihre regierungskritische Haltung bekannt. Nun sollen Regierungsbehörden offenbar nicht mehr mit der Zeitung kommunizieren. Gegen den TV-Sender Al Jazeera besteht ein Sendeverbot. Ermöglicht wurde dies durch ein im April beschlossenes Gesetz, das das Verbot ausländischer Medien vorsieht, die als schädlich für die Sicherheit Israels angesehen werden. Wir sprachen mit der israelischen Journalistin und Gewerkschafterin Anat Saragusti.
mehr »

Riesa: Einschränkung der Pressefreiheit

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am vergangenen Samstag die Demonstrationen in Riesa rund um den AfD-Parteitag. Ziel der Beobachtung war der Schutz der Presse- und Berichterstattungsfreiheit sowie der Aufdeckung potenzieller Gefährdungen für Journalist*innen. Insgesamt mehr als sieben Stunden war die dju während der zahlreichen Demonstrationen vor Ort. Die Gewerkschaft übt nun insbesondere gegenüber der Polizei Kritik am Umgang mit Journalist*innen und an der Einschränkungen der Pressefreiheit während des Einsatzes.
mehr »