Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen, darunter die dju in ver.di, unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz. „Für uns als dju in ver.di ist es selbstverständlich, uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in diesem Bündnis zu engagieren“, sagte die dju-Bundesgeschäftsführerin, Cornelia Haß, auf einer Pressekonferenz der Partnerorganisationen in Berlin.
Die Klage richte sich gegen die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung vom 23. Dezember 2016 (BNDG-Novelle), erläuterte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Ulf Buermeyer, der auch deutlich machte, dass es solch ein breites Bündnis für eine Verfassungsbeschwerde selten gegeben habe. Das novellierte BND-Gesetz ermögliche es, die Kommunikation von im Ausland lebenden Ausländern anlasslos zu erfassen sowie alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten zu erheben und zu verarbeiten. Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung (z.B. Überwachung von Verdächtigen im Rahmen von organisierter Kriminalität o.ä.), so Buermeyer weiter, brauche der BND für eine solche strategische Ausland-Ausland-Überwachung keinen konkreten Verdacht und auch keinen richterlichen Beschluss. Ebenso wenig enthalte die Gesetzesnovelle eine Ausnahmeklausel für sensible Personengruppen wie etwa Journalist_innen und ihre Quellen. „Doch Presse- und Rundfunkfreiheit schließt auch die dafür nötigen Vorrausetzungen ein. Vertrauliche Kommunikation und Geheimhaltung müssen garantiert sein. Mit diesem Gesetz wurden alle roten Linien überschritten, gerade so als gäbe es keine Pressefreiheit.“
Initiiert wurde die Verfassungsbeschwerde durch die GFF. Zu den Unterstützern gehören, neben der dju in ver.di, Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), das Journalisten-Netzwerk n-ost sowie netzwerk recherche (nr). Unter den Kläger_innen sind namhafte Journalist_innen wie die Gewinnerin des diesjährigen Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, Blaž Zgaga aus Slowenien oder Richard Norton-Taylor aus Großbritannien. Der Investigativjournalist Zgaga etwa sei schon häufig von Geheimdiensten überwacht worden, berichtete er auf der Pressekonferenz im ARD Hauptstadtstudio. Slowenische Hacker hätten ihn gewarnt, er werde Tag und Nacht überwacht. Und seine Geheimdienstquellen hätten ihm klargemacht, dass er auch für ausländische Geheimdienste eine „Person of interest“ sei. Doch: „Überwacht zu werden erschwert meine Arbeit, weil meine Quellen in den Geheimdiensten wissen, wie riskant es ist, mich zu kontaktieren“, begründete er seine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, verwies zudem darauf, dass Pressefreiheit kein exklusives Rechte für Deutsche sei. Es könne nicht sein, dass „Rest der Welt damit quasi vogelfrei ist“.
.
— Hans-Martin Tillack (@hmtillack) 30. Januar 2018
Begleitet wurde die Bekanntgabe der Verfassungsbeschwerde durch eine Twitter-Aktion, an der sich zahlreiche prominente Journalistinnen und Journalisten beteiligten. Diese twitterten am Morgen auf ihren Accounts lediglich einen Punkt, reagierten nicht auf die erstaunten Nachfragen ihrer Follower_innen.
.
— Daniel Drepper (@danieldrepper) 30. Januar 2018
Aufgelöst wurde die Aktion zu Beginn der Pressekonferenz dann mit einem Video zur Kampagne, versehen mit dem Hashtag #notrustnonews. Damit wollten die Organisationen darauf aufmerksam machen, dass Journalismus ohne die Garantie vertraulicher Kommunikation zwischen Journalist_innen und ihren Quellen nicht mehr möglich ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde auf der Website notrustnonews.org