Journalist nach Tweets verurteilt
Twittern kann im westafrikanischen Staat Benin gefährlich sein. Das bekam der Journalist Ignace Sossou zu spüren, der wegen mehrerer Tweets, in denen er den Generalstaatsanwalt des Landes zitiert hatte, für 18 Monate ins Gefängnis soll.
Es war der 18. Dezember 2019, als Generalstaatsanwalt Mario Mètonou auf einer Konferenz der französischen Medienentwicklungsagentur CFI sprach. Was der Journalist Ignace Sossou dort hörte, fand er so bemerkenswert, dass er es auf Twitter weiterverbreitete. Er schrieb, der oberste Vertreter der Anklagebehörde habe das Digitalgesetz Benins als „eine Waffe“ bezeichnet, die gegen Journalist*innen eingesetzt werden könne. Mario Mètonou gefielen die Posts Sossous offenbar nicht. Er behauptete, der Journalist habe seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen – und erstattete Anklage wegen Diffamierung in den Sozialen Medien. Laut Reporter ohne Grenzen gibt es aber ein Protokoll, das beweist, dass Sossou den Staatsanwalt richtig zitiert hat.
Am 20. Dezember wurde Ignace Sossou festgenommen, nur vier Tage später wurde ihm der Prozess gemacht. Er bestätigte, die Tweets abgeschickt zu haben, wies aber die These der Diffamierung zurück. Dennoch wurde er zu 18 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet 300 Euro verurteilt. Sossou hat Rechtsmittel eingelegt und wartet auf seine Berufungsverhandlung. Es ist nicht das erste Mal, dass Sossou juristisch belangt wurde: Im August 2019 verurteilte ein Gericht ihn für seine Recherchen über Vorwürfe der Steuerhinterziehung eines Unternehmers wegen „Falschinformationen“ zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe.
Unter Bezugnahme auf das Digitalgesetz wurden in Benin in den vergangenen zwei Jahren mindestens 17 Journalist*innen und Bloger*innen strafrechtlich verfolgt. Mit seinen vagen Formulierungen ermöglicht das Gesetz die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie an den Staatspräsidenten Benins und fordern Sie die umgehende und bedingungslose Freilassung des Journalisten Ignace Sossou, der lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung geltend gemacht hat. Plädieren Sie auch für eine Änderung des Digitalgesetzes, damit es die Pressefreiheit nicht länger gefährdet.
Schreiben Sie auf Französisch, Englisch oder Deutsch an:
President
Patrice Talon
Palais de la Marina
Cotonou
BENIN
E-Mail:
patricetalon@hotmail.fr
Senden Sie eine Kopie an:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BENIN
I.E. Frau Josseline Louise Marie Da Silva Gbony
Englerallee 23, 14195 Berlin
Fax: (030) 236 31 47 40.
E-Mail: diplo@ambassade-benin.de