Aktion für Ignace Sossou, Benin

Journalist nach Tweets verurteilt

Twittern kann im westafrikanischen Staat Benin gefährlich sein. Das bekam der Journalist Ignace Sossou zu spüren, der wegen mehrerer Tweets, in denen er den Generalstaatsanwalt des Landes zitiert hatte, für 18 Monate ins Gefängnis soll.

Es war der 18. Dezember 2019, als Generalstaatsanwalt Mario Mètonou auf einer Konferenz der französischen Medienentwicklungsagentur CFI sprach. Was der Journalist Ignace Sossou dort hörte, fand er so bemerkenswert, dass er es auf Twitter weiterverbreitete. Er schrieb, der oberste Vertreter der Anklagebehörde habe das Digitalgesetz Benins als „eine Waffe“ bezeichnet, die gegen Journalist*innen eingesetzt werden könne. Mario Mètonou gefielen die Posts Sossous offenbar nicht. Er behauptete, der Journalist habe seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen – und erstattete Anklage wegen Diffamierung in den Sozialen Medien. Laut Reporter ohne Grenzen gibt es aber ein Protokoll, das beweist, dass Sossou den Staatsanwalt richtig zitiert hat.

Am 20. Dezember wurde Ignace Sossou festgenommen, nur vier Tage später wurde ihm der Prozess gemacht. Er bestätigte, die Tweets abgeschickt zu haben, wies aber die These der Diffamierung zurück. Dennoch wurde er zu 18 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet 300 Euro verurteilt. Sossou hat Rechtsmittel eingelegt und wartet auf seine Berufungsverhandlung. Es ist nicht das erste Mal, dass Sossou juristisch belangt wurde: Im August 2019 verurteilte ein Gericht ihn für seine Recherchen über Vorwürfe der Steuerhinterziehung eines Unternehmers wegen „Falschinformationen“ zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe.

Unter Bezugnahme auf das Digitalgesetz wurden in Benin in den vergangenen zwei Jahren mindestens 17 Journalist*innen und Bloger*innen strafrechtlich verfolgt. Mit seinen vagen Formulierungen ermöglicht das Gesetz die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit.

Was können Sie tun?

Schreiben Sie an den Staatspräsidenten Benins und fordern Sie die umgehende und bedingungslose Freilassung des Journalisten Ignace Sossou, der lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung geltend gemacht hat. Plädieren Sie auch für eine Änderung des Digitalgesetzes, damit es die Pressefreiheit nicht länger gefährdet.

Schreiben Sie auf Französisch, Englisch oder Deutsch an:

President

Patrice Talon

Palais de la Marina

Cotonou

BENIN

E-Mail:

patricetalon@hotmail.fr

 

Senden Sie eine Kopie an:

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BENIN

I.E. Frau Josseline Louise Marie Da Silva Gbony

Englerallee 23, 14195 Berlin

Fax: (030) 236 31 47 40.

E-Mail: diplo@ambassade-benin.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pseudo-Journalisten als Anstifter zur Hetzjagd

Es brauchte eine durch fremdenfeindliche Fakenews losgetretene Hetzjagd auf Einwanderer in Spanien, um etwas gegen rechtsradikale Agitatoren zu unternehmen, die auch die Arbeit im Parlament sabotieren. Nun kann ihnen die Akkreditierung entzogen werden. Gegen ihre Hetze im Internet wird jedoch nur zaghaft vorgegangen.
mehr »

RSF: In Russland unerwünscht

Das russische Justizministerium hat Reporter ohne Grenzen (RSF) am Donnerstag (14.08.) auf die Liste „unerwünschter Organisationen“ gesetzt. Diese Liste umfasst bereits mehr als 250 Organisationen und soll Russland vor angeblichen Bedrohungen schützen. In Wirklichkeit bietet sie dem Kreml einen Vorwand, unabhängige und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. RSF verurteilt dieses Vorgehen.
mehr »

Der Schutz muss für alle gelten

Das israelische Militär hat ein Pressezelt im Gazastreifen angegriffen und dabei mehrere Journalisten des Senders Al-Dschasira getötet. Darunter Anas Al-Sharif, den die israelische Regierung als Terroristen bezeichnet. Für die Pressefreiheit ist das eine Katastrophe.
mehr »

Das Schicksal von Toshiko Sasaki

Als am 31. August 1946 das us-amerikanische Magazin „The New Yorker“ an den Zeitungskiosken auslag, verriet das Titelblatt in keinster Weise, welche Geschichte im Heftinneren auf den Leser wartete. Die Vorderseite des Einbands stammte wie so oft von dem New Yorker Künstler Charles E. Martin und zeigte eine friedliche Parklandschaft, in der Menschen spielen, tanzen oder spazierengehen. Drinnen aber entfaltete sich in einer Reportage mit dem Titel „Hiroshima“das  Grauen, das dem Abwurf der ersten Atombombe am 6. August 1945 über Japan folgte.
mehr »