ver.di begrüßt die Absicht des Bundesjustizministeriums, die wirtschaftliche Situation von Urhebern und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Der Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes „stellt einen dringend notwendigen und lange überfälligen Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der professionellen Medien- und Kulturschaffenden in Deutschland dar. Allerdings gibt es Punkte, an denen nachgebessert werden sollte”, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Der Gesetzentwurf sieht strengere Regeln für Urheberverträge vor, etwa das Recht auf gesonderte Vergütung für mehrfache Nutzungen, eine Pflicht der Werknutzer zur jährlichen Rechnungslegung oder die Möglichkeit, Rechte nach fünf Jahren einem anderen Vertragspartner einzuräumen. Der Referentenentwurf sieht zudem ein Verbandsklagerecht vor. Damit könnte künftig ver.di das Unterlaufen von Vergütungsregelungen gerichtlich untersagen lassen. „Das stärkt die Position der Medien- und Kulturschaffenden sowie der Gewerkschaften. Allerdings greift das Verbandsklagerecht in der vorliegenden Form zu kurz. Denn es wirkt nur gegenüber Verwertern, die gegen die von ihnen oder ihrem Verband aufgestellten Vergütungsregelungen verstoßen. Gegenüber schwarzen Schafen, die sich seit jeher einer gemeinsamen Vergütungsregelung mit der Gewerkschaft verweigern, entfaltet das Verbandsklagerecht keine Wirkung. Vergütungsregelungen sollten deswegen künftig durch Verordnungen verbindlich gemacht werden.”, sagte Werneke.
PM/Red.