Der Deutschlandradio-Hörfunkrat sucht Unternehmen, Institute oder Freischaffende, die Interesse daran haben, ein Gutachten zum wesentlich veränderten Telemedienangebot des Deutschlandradios zu erstellen. Inhaltlich geht es darum zu beurteilen, wie sich die Änderungen auf alle relevanten Märkte auswirken.
Der Hörfunkrat hat gemäß Rundfunkstaatsvertrag darüber zu entscheiden, ob die Aufnahme neuer Telemedienangebote oder die Änderung bestehender Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Dies betrifft auch ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme. Die Prüfung erfolgt in einem Drei-Stufen-Test-Verfahren mit folgenden Fragestellungen: Entspricht das geplante neue Angebot oder die geplante wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft und gehört damit zum öffentlichen Auftrag? In welchem Umfang trägt das neue bzw. veränderte Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb bei? Welcher finanzielle Aufwand ist für das neue Angebot oder die wesentliche Änderung erforderlich?
Detallierte Informationen zum Drei-Stufen-Test bei Deutschlandradio und zum Bewerbungsverfahren: https://www.deutschlandradio.de/drei-stufen-test-2020-2021.4220.de.html