Nagelprobe

„Rückkehr zu den über Jahrzehnte bewährten Krankengeldregelungen“. Da sind sich – ausnahmsweise – die Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband BDA mal einig.

Zumindest bei der Anhörung Anfang Mai zu einem Gesetzentwurf, der den freiwillig gesetzlich Versicherten, kurzfristig, unständig und ständig beschäftigten freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Regelanspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche wieder zugestehen will. Gut, ja, auch in der Regierung hat man begriffen, dass die zum Jahresbeginn wirksame Streichung der Regelleistung Krankengeld für diese Personengruppe so nicht haltbar ist. Und: Sie hat gemerkt, dass die angebliche Alternative eines so genannten – vom Versicherten allein zu tragenden – Wahltarifs zu einem Dschungel undurchschaubarer und vielfach unbezahlbarer Tarife geführt hat.
Also lenkte das Gesundheitsministerium vor allem auch auf Druck der Gewerkschaften ein und legte flugs einen Gesetzentwurf vor, der das Problem angeblich löst. Dessen Eckpunkte aber reichen längst nicht aus. Denn: „Die Bundesregierung will im Jahr 2009 ein Krankengeldsystem, das für Betroffene im Einzelfall schlechter ausfällt als im Jahr 1884“, so ver.di und DJV in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf. „Dabei war der Anspruch auf Krankengeld ursprünglich der erste und wesentliche Anspruch, weswegen das System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde.“ – zu Bismarcks Zeiten wohlgemerkt.
Ärger und vor allem die Verunsicherung bei den Betroffenen sind verständlicherweise riesig. Das zeigen auch weit über 1.000 Unterschriften, die in kürzester Zeit unter einen von beiden Gewerkschaften initiierten Appell an die Bundesregierung zusammenkamen: „Wir fordern Krankengeld durch Wiedereinführung des Rechtszustandes bis 31.12.2008 oder die Ausdehnung des Entgeltfortzahlungsgesetzes auch auf arbeitnehmerähnliche Personen“, heißt es darin.
Die Nagelprobe, wie weit die Einigkeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bei der Reform des Gesetzes bestehen bleibt, liegt in der Forderung : Auftraggeber, die anders als einige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bisher im Krankheitsfall nichts zahlen, müssen in die Pflicht genommen werden, mögliche Mehrkosten eines Wahltarifes zu tragen.
– Hier dürften Auftrag-/Arbeitgeber und Gewerkschaften vermutlich nicht ganz so einig sein.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »