„Rückkehr zu den über Jahrzehnte bewährten Krankengeldregelungen“. Da sind sich – ausnahmsweise – die Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband BDA mal einig.
Zumindest bei der Anhörung Anfang Mai zu einem Gesetzentwurf, der den freiwillig gesetzlich Versicherten, kurzfristig, unständig und ständig beschäftigten freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Regelanspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche wieder zugestehen will. Gut, ja, auch in der Regierung hat man begriffen, dass die zum Jahresbeginn wirksame Streichung der Regelleistung Krankengeld für diese Personengruppe so nicht haltbar ist. Und: Sie hat gemerkt, dass die angebliche Alternative eines so genannten – vom Versicherten allein zu tragenden – Wahltarifs zu einem Dschungel undurchschaubarer und vielfach unbezahlbarer Tarife geführt hat.
Also lenkte das Gesundheitsministerium vor allem auch auf Druck der Gewerkschaften ein und legte flugs einen Gesetzentwurf vor, der das Problem angeblich löst. Dessen Eckpunkte aber reichen längst nicht aus. Denn: „Die Bundesregierung will im Jahr 2009 ein Krankengeldsystem, das für Betroffene im Einzelfall schlechter ausfällt als im Jahr 1884“, so ver.di und DJV in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf. „Dabei war der Anspruch auf Krankengeld ursprünglich der erste und wesentliche Anspruch, weswegen das System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde.“ – zu Bismarcks Zeiten wohlgemerkt.
Ärger und vor allem die Verunsicherung bei den Betroffenen sind verständlicherweise riesig. Das zeigen auch weit über 1.000 Unterschriften, die in kürzester Zeit unter einen von beiden Gewerkschaften initiierten Appell an die Bundesregierung zusammenkamen: „Wir fordern Krankengeld durch Wiedereinführung des Rechtszustandes bis 31.12.2008 oder die Ausdehnung des Entgeltfortzahlungsgesetzes auch auf arbeitnehmerähnliche Personen“, heißt es darin.
Die Nagelprobe, wie weit die Einigkeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bei der Reform des Gesetzes bestehen bleibt, liegt in der Forderung : Auftraggeber, die anders als einige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bisher im Krankheitsfall nichts zahlen, müssen in die Pflicht genommen werden, mögliche Mehrkosten eines Wahltarifes zu tragen.
– Hier dürften Auftrag-/Arbeitgeber und Gewerkschaften vermutlich nicht ganz so einig sein.