Google künftig unter strengerer Aufsicht

Foto: Pixabay

Das Bundeskartellamt will Google künftig strenger überwachen. Der Alphabet-Konzern und damit auch das Tochterunternehmen Google soll seit Anfang des Jahres der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterstellt werden, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Es sei eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ Googles festgestellt worden, hieß es weiter. Das Unternehmen verfüge dementsprechend über eine wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffne.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Paragraf 19a, GWB) erlaube dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Die Behörde könne in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, seit Januar 2021 habe das Bundeskartellamt ein neues Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. „Nach weniger als einem Jahr haben wir nun die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt.“ Das sei ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage könne das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen.

Weiterhin habe Google in seinem digitalen Ökosystem bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden und könne so marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben, erklärte die Behörde. Insoweit könne von einem „Infrastrukturcharakter“ dieser Dienste gesprochen werden.

Google habe mitgeteilt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. „Google erklärt damit allerdings ausdrücklich nicht, dass es zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden ist“, so das Bundeskartellamt.

Google teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Hamburg mit, dass das Unternehmen zuversichtlich sei, die Vorschriften einzuhalten. „Die Menschen, die unsere Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erwarten, dass wir unser Geschäft verantwortungsbewusst betreiben und reguliert werden.“

Das Bundeskartellamt ermittelt bereits in zwei Verfahren gegen Google und Alphabet. Überprüft werden Verstöße gegen die Wettbewerbsbeschränkungen angesichts der marktdominierenden Stellung von Google News Showcase sowie die Datenverarbeitungskonditionen des Internetkonzerns.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schrittmacher für den Lokaljournalismus

Im Lokalen schlägt das Herz des Journalismus, hier ist er für die Menschen besonders gut erlebbar.“ So Netzwerk Recherche, das Lokaljournalist*innen mit einem Fellowship Lokale Recherche und einem Support Desk unterstützt, da sie unter wachsendem Druck Demokratie und mediale Glaubwürdigkeit verteidigen müssen.
mehr »

Sorgerechts-Drama bei der ARD

Mit einem zweiteiligen Fernsehfilm zum Thema Sorgerecht will die ARD ein Tabu brechen. Doch das Projekt verzögert sich – und ist bereits vor dem Dreh heftig umstritten. Es ist bereits die zweite Produktion zum Thema.
mehr »

Streamingdienste brauchen Standards

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Regierungsentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) und zur Situation der Filmbranche bekräftigt ver.di ihre Forderung zur Nachbesserung des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung guter Arbeitsbedingungen in Filmproduktionen.
mehr »

Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufs Schärfste und fordert dessen sofortige Rückgabe. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hatten am Montag auf Beschluss des Landgerichts Hamburg mit der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung einer Autorin gedroht.
mehr »