Google künftig unter strengerer Aufsicht

Foto: Pixabay

Das Bundeskartellamt will Google künftig strenger überwachen. Der Alphabet-Konzern und damit auch das Tochterunternehmen Google soll seit Anfang des Jahres der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterstellt werden, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Es sei eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ Googles festgestellt worden, hieß es weiter. Das Unternehmen verfüge dementsprechend über eine wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffne.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Paragraf 19a, GWB) erlaube dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Die Behörde könne in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, seit Januar 2021 habe das Bundeskartellamt ein neues Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. „Nach weniger als einem Jahr haben wir nun die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt.“ Das sei ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage könne das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen.

Weiterhin habe Google in seinem digitalen Ökosystem bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden und könne so marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben, erklärte die Behörde. Insoweit könne von einem „Infrastrukturcharakter“ dieser Dienste gesprochen werden.

Google habe mitgeteilt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. „Google erklärt damit allerdings ausdrücklich nicht, dass es zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden ist“, so das Bundeskartellamt.

Google teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Hamburg mit, dass das Unternehmen zuversichtlich sei, die Vorschriften einzuhalten. „Die Menschen, die unsere Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erwarten, dass wir unser Geschäft verantwortungsbewusst betreiben und reguliert werden.“

Das Bundeskartellamt ermittelt bereits in zwei Verfahren gegen Google und Alphabet. Überprüft werden Verstöße gegen die Wettbewerbsbeschränkungen angesichts der marktdominierenden Stellung von Google News Showcase sowie die Datenverarbeitungskonditionen des Internetkonzerns.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ARD-Krimis werden barrierefrei

Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache – das sind die so genannten barrierefreien Angebote, die gehörlosen oder extrem schwerhörige Fernsehzuschauer*innen gemacht werden. Die ARD sendet fast alle neu produzierten Folgen ihrer Krimireihen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ auch mit Gebärdensprache. Beide Reihen seien „die ersten und aktuell die einzigen regelmäßigen fiktionalen Angebote mit Gebärdensprache in der deutschen Fernsehlandschaft“, erklärte die ARD.
mehr »

Pokerspiele der Süddeutschen Zeitung

Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
mehr »

Italien plant harte Strafen für Journalisten

Italien plant eine Reform seines Verleumdungsgesetzes. Das Vorhaben wird derzeit vom Justizausschuss des italienischen Senats geprüft und sieht neben höheren Geldstrafen auch ein gefährliches Verbot journalistischer Berufsausübung vor. Verurteilte Reporter*innen könnten ein Arbeitsverbot von bis zu sechs Monaten erhalten. Auch Haftstrafen für Medienschaffende, die eigentlich nicht im Gesetz auftauchen sollten, werden in einem jüngsten Änderungsantrag wieder hinzugefügt.
mehr »

Echte Menschen in Film und Fernsehen

Wie wird Künstliche Intelligenz das Filmgeschäft verändern? Und welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Kreativen? Die Erwartungen an KI sind groß, die Befürchtungen aber auch. Denn Algorithmen können mit Hilfe von großen Datenmengen schon heute Stimmen oder Deepfakes erstellen. Auf der Fernseh- und Streaming - Messe MIPTV in Cannes beschäftigte das Thema die internationale Branche.
mehr »