Der Kameramann Jost Vacano erhält für seine Arbeit am Filmklassiker „Das Boot“ von 1981 eine Nachzahlung von fast 500 000 Euro. Damit ging ein 14 Jahre währender Rechtsstreit mit der Münchner Bavaria Film GmbH und der EuroVideo Medien GmbH, ein Tochterunternehmen der Telepool GmbH, zu Ende. Seit 2008 forderte der anerkannte Filmschaffende eine angemessene Urheberbeteiligung an dem erfolgreichen Film, auf die sich nun geeinigt wurde.
Die Firmen haben sich verpflichtet, den von Vacano vor dem Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit der Produktion „Das Boot“ gem. § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend gemachten Forderungen nachzukommen. Dementsprechend zahle die Bavaria Film GmbH ca. 270.000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer für die Nutzungen bis zum 31. Dezember 2021 und beteilige Jost Vacano weiter an den zukünftigen Erlösen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die EuroVideo Medien GmbH zahle bis Ablauf ihrer Lizenzzeit (31. Dezember 2018) ca. 192.000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer.
Die freiwillige Beendigung der juristischen Auseinandersetzung erfolge in Anerkennung der einmaligen Leistungen von Jost Vacano bei der Produktion „Das Boot“ und auch vor dem Hintergrund, dass während der 14-jährigen Prozessdauer am Markt eine Reihe verschiedener Vergütungsmodelle etabliert worden seien, erklärt Bavaria. Gemeint damit seien etwa der „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ zwischen der Produzentenallianz, ver.di mit Unterstützung weiterer Verbände von Filmschaffenden und dem Schauspielerverband BFFS bis hin zu zahlreichen gemeinsamen Vergütungsregeln privater und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender. Diese Branchenvereinbarungen würden Vergütungsmodelle zugunsten der maßgeblichen Urheber*innen für die langfristige Nutzung erfolgreicher Film- und Fernsehproduktionen vorsehen.
Im vergangenen Jahr hatte sich der 87-Jährige mit den ARD-Anstalten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart auf einen Vergleich über eine Abfindung von 160 000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geeinigt (AZ: 4 U 2/18 und 29 U 2619/16).
Für den 1980/1981 produzierten Film von Regisseur Wolfgang Petersen hatte Vacano eine Pauschalvergütung in Höhe von 204.000 Mark (etwa 104.300 Euro) erhalten, berichtete M. Damit sollten sämtliche Urheberrechte abgedeckt werden. 2002 hatte der Gesetzgeber jedoch den sogenannten „Fairnessparagrafen“ eingeführt. Dieser spricht den Mitwirkenden eine nachträgliche „angemessene Beteiligung“ an einem urheberrechtlich geschützten Werk zu, wenn zwischen der ursprünglich vereinbarten Vergütung und den späteren Erträgen ein „auffälliges Missverhältnis“ besteht.
„Das Boot“ war ein internationaler Kinoerfolg mit sechs Oscar-Nominierungen, dem zahlreiche Fernsehausstrahlungen folgten. Der Verkauf von Videos und DVDs brachte der Produktionsfirma und den ARD-Anstalten hohe Einnahmen. Vacano verlangte daher zu Recht einen angemessenen Anteil.
Update am 24. Februar 2022 (10:25)
Kein Ende des Rechtsstreits?
Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ am Abend des 23. Februar zufolge sei das Verfahren um die Nachvergütung für die Arbeit von Jost Vacano an dem Film „Das Boot“ noch nicht beendet. Der Kameramann und sein Anwalt hätten versichert, „dass es auch kein Angebot über die Zahlung der genannten Summen gab, das an eine außergerichtliche Einigung oder an eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens geknüpft worden sei“.