Hohe Nachvergütung für Kameramann von „Das Boot“

"Das Boot" mit Jürgen Prochnow, Herbert Grönemeyer, Hubertus Bengsch, Klaus Wennemann, Martin Semmelrogge
Foto: picture alliance

Der Kameramann Jost Vacano erhält für seine Arbeit am Filmklassiker „Das Boot“ von 1981 eine Nachzahlung von fast 500 000 Euro. Damit ging ein 14 Jahre währender Rechtsstreit mit der Münchner Bavaria Film GmbH und der EuroVideo Medien GmbH, ein Tochterunternehmen der Telepool GmbH, zu Ende. Seit 2008 forderte der anerkannte Filmschaffende eine angemessene Urheberbeteiligung an dem erfolgreichen Film, auf die sich nun geeinigt wurde.  

Die Firmen haben sich verpflichtet, den von Vacano vor dem Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit der Produktion „Das Boot“ gem. § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend gemachten Forderungen nachzukommen. Dementsprechend zahle die Bavaria Film GmbH ca. 270.000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer für die Nutzungen bis zum 31. Dezember 2021 und beteilige Jost Vacano weiter an den zukünftigen Erlösen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die EuroVideo Medien GmbH zahle bis Ablauf ihrer Lizenzzeit (31. Dezember 2018) ca. 192.000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer.

Die freiwillige Beendigung der juristischen Auseinandersetzung erfolge in Anerkennung der einmaligen Leistungen von Jost Vacano bei der Produktion „Das Boot“ und auch vor dem Hintergrund, dass während der 14-jährigen Prozessdauer am Markt eine Reihe verschiedener Vergütungsmodelle etabliert worden seien, erklärt Bavaria. Gemeint damit seien etwa der „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ zwischen der Produzentenallianz, ver.di mit Unterstützung weiterer Verbände von Filmschaffenden und dem Schauspielerverband BFFS bis hin zu zahlreichen gemeinsamen Vergütungsregeln privater und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender. Diese Branchenvereinbarungen würden Vergütungsmodelle zugunsten der maßgeblichen Urheber*innen für die langfristige Nutzung erfolgreicher Film- und Fernsehproduktionen vorsehen.

Im vergangenen Jahr hatte sich der 87-Jährige mit den ARD-Anstalten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart auf einen Vergleich über eine Abfindung von 160 000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geeinigt (AZ: 4 U 2/18 und 29 U 2619/16).

Für den 1980/1981 produzierten Film von Regisseur Wolfgang Petersen hatte Vacano eine Pauschalvergütung in Höhe von 204.000 Mark (etwa 104.300 Euro) erhalten, berichtete M. Damit sollten sämtliche Urheberrechte abgedeckt werden. 2002 hatte der Gesetzgeber jedoch den sogenannten „Fairnessparagrafen“ eingeführt. Dieser spricht den Mitwirkenden eine nachträgliche „angemessene Beteiligung“ an einem urheberrechtlich geschützten Werk zu, wenn zwischen der ursprünglich vereinbarten Vergütung und den späteren Erträgen ein „auffälliges Missverhältnis“ besteht.

„Das Boot“ war ein internationaler Kinoerfolg mit sechs Oscar-Nominierungen, dem zahlreiche Fernsehausstrahlungen folgten. Der Verkauf von Videos und DVDs brachte der Produktionsfirma und den ARD-Anstalten hohe Einnahmen. Vacano verlangte daher zu Recht einen angemessenen Anteil.


Update am 24. Februar 2022 (10:25)

Kein Ende des Rechtsstreits?

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ am Abend des 23. Februar zufolge sei das Verfahren um die Nachvergütung für die Arbeit von Jost Vacano an dem Film „Das Boot“ noch nicht beendet. Der Kameramann und sein Anwalt hätten versichert, „dass es auch kein Angebot über die Zahlung der genannten Summen gab, das an eine außergerichtliche Einigung oder an eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens geknüpft worden sei“.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rechtsstaat lässt Journalist*innen im Stich

Mehr als siebeneinhalb Jahre nach dem schweren Angriff von Neonazis auf zwei Journalisten in Fretterode (Thüringen) im April 2018 beginnt zwei Tage vor Weihnachten am Montag, den 22. Dezember 2025 am Landgericht Mühlhausen das Revisionsverfahren gegen zwei Neonazis aus dem Umfeld von Thorsten Heise in Fretterode (Thüringen).
mehr »

Russland erklärt DW zur «unerwünschten Organisation»

Nach der gestern, am 14. Dezember 2025, bekanntgewordenen Hochstufung des deutschen Auslands-TV durch den russischen Staat von einer Auslandsagenten-Organisation zur unerwünschten Organisation fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den wirksamen Schutz von durch Sanktionen betroffenen Journalistinnen und Journalisten.
mehr »

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »