RBB-Rundfunkrat wählt Katrin Vernau

Katrin Vernau folgt als RBB-Interimsintendantin auf Patricia Schlesinger. An dem Wahlverfahren gab es bereits vorab Kritik. Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau

Es klappte erst im zweiten Anlauf: Der RBB-Rundfunkrat hat Katrin Vernau zur Interimsintendantin gewählt. Im ersten Wahlgang hatte die 49-Jährige, die zurzeit Verwaltungsdirektorin des WDR ist, die notwendige Zweidrittelmehrheit verpasst. Wie es vom RBB heißt, sei es ihr Ziel, den Sender „gemeinsam mit den Mitarbeitenden wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen“. Vernaus Wahl wird begleitet von Kritik am Wahlverfahren und ihrem Rollenwechsel vom WDR zum RBB.

Nach Angaben des RBB gab es im zweiten Wahlgang 16 Ja-Stimmen für Vernau, drei Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Vernau galt vorab als aussichtsreiche Kandidatin. Sie ist seit 2015 beim WDR in Köln für Personal, Finanzen und Gebäudewirtschaft verantwortlich. Die Verwaltungsdirektorin ist auch Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice, der den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio einzieht.

Schon vor der Wahl gab es Kritik an dem Wahlverfahren. Die RBB-Freienvertretung bezweifelte, „dass das gewählte Verfahren ohne echte Auswahl für die Rundfunkräte geeignet ist, das Vertrauen der Belegschaft in die Interimsintendantin zu fördern“. Es sei wichtig, die Belegschaft bei diesem Prozess mitzunehmen. Die Freienvertretung äußerte sich auch skeptisch hinsichtlich Vernaus Beziehung zum WDR. „Allein der Eindruck, mit Frau Vernau werde eine Statthalterin des WDR eingesetzt, wäre eine erhebliche Bürde“, hieß es.

Die kritischen Reaktionen von Belegschaft und Freienvertretung machten deutlich, dass der Interimsintendantin mit Skepsis begegnet werde, sagte Frank Wolf, ver.di-Landesbezirksleiter Berlin-Brandenburg. „Die neue Intendantin muss nun alles daran setzen, das Vertrauen der Beschäftigten zu gewinnen. Dazu gehört die maximale Beteiligung der Belegschaft bei allen Aufklärungs- und Veränderungsprozessen im rbb.“

Wolf forderte zudem, dass die Interessen der Belegschaft gesetzlich im Rundfunkstaatsvertrag verankert werden. „Dazu gehört vor allem die Aufnahme der Freien in den Personalrat und die stärkere Einbeziehung in die Kontrollgremien des rbb.“

Wie der RBB-Rundfunkrat vor der Wahl beschlossen hatte, soll die Interimsintendanz maximal für ein Jahr die Führung des Senders übernehmen.

 

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