RBB-Rundfunkrat wählt Katrin Vernau

Katrin Vernau folgt als RBB-Interimsintendantin auf Patricia Schlesinger. An dem Wahlverfahren gab es bereits vorab Kritik. Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau

Es klappte erst im zweiten Anlauf: Der RBB-Rundfunkrat hat Katrin Vernau zur Interimsintendantin gewählt. Im ersten Wahlgang hatte die 49-Jährige, die zurzeit Verwaltungsdirektorin des WDR ist, die notwendige Zweidrittelmehrheit verpasst. Wie es vom RBB heißt, sei es ihr Ziel, den Sender „gemeinsam mit den Mitarbeitenden wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen“. Vernaus Wahl wird begleitet von Kritik am Wahlverfahren und ihrem Rollenwechsel vom WDR zum RBB.

Nach Angaben des RBB gab es im zweiten Wahlgang 16 Ja-Stimmen für Vernau, drei Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Vernau galt vorab als aussichtsreiche Kandidatin. Sie ist seit 2015 beim WDR in Köln für Personal, Finanzen und Gebäudewirtschaft verantwortlich. Die Verwaltungsdirektorin ist auch Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice, der den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio einzieht.

Schon vor der Wahl gab es Kritik an dem Wahlverfahren. Die RBB-Freienvertretung bezweifelte, „dass das gewählte Verfahren ohne echte Auswahl für die Rundfunkräte geeignet ist, das Vertrauen der Belegschaft in die Interimsintendantin zu fördern“. Es sei wichtig, die Belegschaft bei diesem Prozess mitzunehmen. Die Freienvertretung äußerte sich auch skeptisch hinsichtlich Vernaus Beziehung zum WDR. „Allein der Eindruck, mit Frau Vernau werde eine Statthalterin des WDR eingesetzt, wäre eine erhebliche Bürde“, hieß es.

Die kritischen Reaktionen von Belegschaft und Freienvertretung machten deutlich, dass der Interimsintendantin mit Skepsis begegnet werde, sagte Frank Wolf, ver.di-Landesbezirksleiter Berlin-Brandenburg. „Die neue Intendantin muss nun alles daran setzen, das Vertrauen der Beschäftigten zu gewinnen. Dazu gehört die maximale Beteiligung der Belegschaft bei allen Aufklärungs- und Veränderungsprozessen im rbb.“

Wolf forderte zudem, dass die Interessen der Belegschaft gesetzlich im Rundfunkstaatsvertrag verankert werden. „Dazu gehört vor allem die Aufnahme der Freien in den Personalrat und die stärkere Einbeziehung in die Kontrollgremien des rbb.“

Wie der RBB-Rundfunkrat vor der Wahl beschlossen hatte, soll die Interimsintendanz maximal für ein Jahr die Führung des Senders übernehmen.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demo für eine starke Welle

Unter dem Motto: „Deutsche Welle stärken! Für Dialog und Medienfreiheit – weltweit!“ demonstrierte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit einem gewerkschaftlichen Aktionsbündnis heute in Berlin. Grund sind die drohenden Entlassungen von Beschäftigten der Deutschen Welle.
mehr »

Studie zeigt Kontinuität rechter Gewalt

Im Jahr 2025 wurden vom Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) insgesamt mindestens 34 Fälle physischer Angriffe auf Journalist*innen verifiziert. Nach einem Höchststand von 98 Fällen im Jahr 2024 liegt die Zahl für 2025 erstmals wieder unter dem Niveau von vor der im Jahr 2020 begonnenen Corona-Pandemie.
mehr »

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »