So unumstößlich die Pressefreiheit im Grundgesetz verankert ist, so wenig ist dadurch gesichert, dass dieser Anker immer hält – zumal, wenn’s stürmt. Seeleute wissen: Der Anker hält die Kette, die Kette hält das Schiff. Wer die Kette vernachlässigt und sei es, dass er nur ein brüchiges Glied übersieht, gefährdet die Verankerung der Grundrechte. Die Polizisten der Länder und des Bundes sind solche Glieder, die nicht brüchig sein dürfen, wenn der Rechtsstaat halten soll – auch im Sturm von Wut und Frust gegen Politik und Medien, wie er in diesen Wochen auf manchen Plätzen tobt.
Da werden aus Beleidigungen gegen Journalisten und aus „Lügenpresse“-Verunglimpfungen der Medien schon mal Spuckattacken oder handgreifliche Gewalt von Demonstranten gegen Journalisten, die bei Pegida-Demos ihre Arbeit tun. Und wenn die Polizei nicht einschreitet?
Es geht um den Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor Gewalt, und es geht um mehr: das Grundrecht der Pressefreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes. Bedrohung, Einschüchterungsversuche und Gewalt gegen Journalisten sind auch Übergriffe gegen dieses Grundrecht. Polizisten, die solche Attacken halbherzig oder gar nicht bremsen, versagen als Glied der Kette zwischen Verfassungsgebot und Wirklichkeit.
Ein im Netz verbreiteter Videoclip aus Hamburg erhärtet Berichte von Kolleginnen und Kollegen, wonach es oft noch schlimmer zugeht: Wenn Polizisten Journalisten rempeln oder über den Haufen rennen. Kollegen berichten von Verbalattacken gegen sie durch Beamte im Demo-Einsatz.
Die Pressefreiheit und alle anderen Grundrechte sind zerbrechliche Kostbarkeiten, die immer wieder aufs Neue verteidigt werden müssen.