Nicht nur Journalist*innen warten. Doch gerade für die recherchierende Zunft sind Anfragen bei Bundesbehörden oft sehr langwierig, Auskünfte werden spät oder mit dem Verweis auf Ausnahmeregelungen mitunter gar nicht erteilt. Das soll sich noch in dieser Legislaturperiode ändern: mit der Fortentwicklung des bundesdeutschen Informationsfreiheitsgesetzes zum Transparenzgesetz. Das Ziel hat die Ampel im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die automatische Veröffentlichungspflicht für Verwaltungen soll kommen.
Das federführende Bundesinnenministerium sei dran. So versicherte es jedenfalls Staatssekretär Markus Richter bei einer Expertenrunde an der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) am 23. September in Berlin. Zum Jahreswechsel soll ein Eckpunkte-Papier vorliegen, so Richter, der Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik ist. Trotz Ukraine-Krieg, Energie-Krise, Corona und anderer Herausforderungen – Bundesministerin Nancy Faeser (SPD) habe das Transparenzgesetz auf dem Schirm. Denn durch mehr Transparenz werde die Demokratie gestärkt. Richter nannte als Herausforderung die Abhängigkeiten zu anderen Gesetzen, die in diesem Kontext bereits in Kraft seien. Idealerweise könnte das neue Gesetz im kommenden Jahr verabschiedet werden.
Keine Zeit verlieren
Den versammelten Experten kann es nicht schnell genug gehen. Gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, mehr Transparenz zu wagen und die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, forderte Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche. Seit 2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz. Danach können Interessenten einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen, der auch abgelehnt werden kann. Beim Transparenzgesetz müssen die Verwaltungen bestimmte Informationen wie Gutachten, Verträge oder Daten von sich aus auf einem Portal veröffentlichen. Journalist*innen können – wie alle Bürger*innen – jederzeit auf die eingestellten Dokumente zugreifen. Somit werden Informationen des öffentlichen Sektors zu einer Bringschuld des Staates statt einer Holschuld der Bürger*innen, wie es der ehemalige Vorsitzende von Trasparency International Deutschland Hartmut Bäumer umschrieb. Aus Sicht der Experten würden die Verwaltungen durch die öffentlich abrufbaren Informationen sogar entlastet, weil über viele Anträge auf individuellen Zugang nicht mehr entschieden werden müsse.
Es gehe darum, für möglichst viel Verständnis und Transparenz sorgen, um zu erläutern, wie es zu Ergebnissen und zu einem bestimmten Regierungshandeln komme, erklärte Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Notwendig sei ein großer Schritt, um Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformations- und Verbraucherinformationsgesetz so zusammenzuführen, dass sie einheitlich geregelt sind. Zugleich sei zu überlegen, „ob wir der Informationsfreiheit Verfassungsrang geben“.
Kelber machte klar, dass das neue Gesetz nur mit der Digitalisierung der Verwaltung möglich sei. Statt Papierakten sollten die Informationen klassifiziert, sinnvoll verschlagwortet und maschinenlesbar sein. Er plädierte für Informationsfreiheits- und Transparenzbeauftragte in den Behörden, eine behördliche Kultur der Offenheit und barrierefreie Transparenzportale. Mindeststandards müssten festgelegt und Schnittstellen dokumentiert werden. In das Gesetz gehöre zudem ein Katalog veröffentlichungspflichtiger Informationen. Außerdem müssten die Informationen allen zugänglich sein. In Fragen der Geheimhaltung plädierte er für einen Public Interest Test. Generell dürften „Informationsfreiheitsbegehrende nicht auf lange Rechtswege gezwungen werden“.
Keine lange Tradition
Der frühere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg und Berlin Alexander Dix erinnerte daran, dass Deutschland beim Prinzip der transparenten öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und des voraussetzungslosen Anspruchs des Einzelnen auf Zugang zu Verwaltungsinformationen im Besonderen keine lange Tradition habe. Brandenburg sei 1998 das erste Land gewesen, in dem das Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsgesetz in Kraft trat. Seitdem seien der Bund und zwölf weitere Bundesländer dem Beispiel gefolgt. In Bayern, Niedersachsen und Sachsen fehle ein solches Gesetz nach wie vor.
Bremen habe schon 2006 in seinem Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen, dass bestimmte Verwaltungsinformationen zu veröffentlichen sind. 2012 habe Hamburg sein Informationsfreiheitsgesetz nach einem Volksentscheid durch ein Transparenzgesetz ersetzt, das 2019 novelliert und erweitert wurde. Auch Rheinland-Pfalz verfüge seit 2016 über ein Landestransparenzgesetz. In den drei Ländern ermöglichten Transparenzportale den einfachen und gebührenfreien Zugriff auf Informationen. Hier könnten Regierungsbeschlüsse, Haushalts-, Stellen-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Verwaltungsvorschriften, amtliche Statistiken, Archivgut, Inhalte von Verträgen der öffentlichen Hand, Geodaten, Umweltinformationen und vieles mehr abgerufen werden.
Und aus Sicht der Experten würden die Auskunftsbegehren immer umfangreicher. Viele forderten nicht nur ein Dokument oder eine Akte an, sondern wollten etwa alles zum Thema Impfen. Ein Transparenzgesetz nehme viel Druck von der Verwaltung, weil Bürger*innen schon vieles in den Veröffentlichungen vorfänden.
Kein Datenfriedhof
Die Landestransparenzgesetze in Hamburg und Rheinland-Pfalz hätten sich bewährt. Die sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert riet davon ab, sich am sächsischen Gesetz zu orientieren. Es sei ein „großer Kompromiss“. Für Hamburg vermeldete Redelfs nach zehn Jahren des Transparenzportals eine „konstant hohe Nutzung“ mit rund einer Million Seitenabrufe im Monat, beim Informationsfreiheitsgesetz mit seinen restriktiven Regeln seien es 16 Anträge pro Monat gewesen. Von einem Datenfriedhof – wie es Gegner dem durch eine Volksinitiative gestarteten Gesetz zunächst unterstellten – könne also keine Rede sein. Vor allem die Themen Verkehrsplanung oder Bauen und Wohnen lägen weit vorn, 60 Prozent der verfügbaren Informationen beträfen die Letztgenannten. Nach deren Selbsteinschätzung hätten die Verwaltungen auch nur einen geringen Mehraufwand für das Einpflegen angegeben. Und die Hamburger Verwaltung sei selbst großer Nutzer des Angebots. Wobei Redelfs hinsichtlich des zunächst befürchteten Standortnachteils beruhigen konnte: „Die Flucht von Unternehmen nach Niedersachsen ist ausgeblieben.“ Hamburg schmücke sich im Gegenteil heute mit dem Transparenzgesetz.
Wie es bundesweit gehen könnte, hat eine gemeinsame Initiative von Netzwerk Recherche, Mehr Demokratie, FragDenStaat, Transparency International, der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit, Lobbycontrol und abgeordnetenwatch.de gezeigt. Nach ihrem Vorschlag für ein Transparenzgesetz sollen umfangreiche Veröffentlichungspflichten für die Verwaltung gelten und Gebühren für die behördlichen Auskünfte komplett wegfallen.
Aktualisierung vom 6. Oktober 2022
Gesetzentwurf an Bundesregierung übergeben
Das o.g. Bündnis hat genau zehn Jahre nach der Einführung des bundesweit fortschrittlichsten Transparenzgesetzes in Hamburg seinen Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz an die Bundesregierung übergeben. Der IT-Beauftragte der Bundesregierung und Staatssekretär im Innenministerium, Markus Richter, hat den Gesetzentwurf des Bündnisses entgegengenommen.