RTL Deutschland und der Bundesverband Regie (BVR) haben die erste gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG getroffen, die die Nachvergütung und Rückwirkung für Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms regelt. Die sogenannte GVR Primetime Fiction I umfasst rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX. Erstausstrahlungen und Wiederholungen werden ab 2010 nachvergütet, wenn bestimmte Zuschauer-Schwellenwerte erreicht wurden. Verhandlungen über Vergütungsregeln für Produktionen ab 2022 wurden für Anfang 2023 verabredet.
Zentrale Regelungspunkte sind nach Angaben des BVR die Nachvergütung von fiktionalen Primetime-Programmen nach Erreichen bestimmter Zuschauerzahlen über alle Ausstrahlungen gerechnet und eine Beteiligung an Vertriebserlösen aus Auslandsverwertungen. Die Nachvergütungen greifen bei Erreichen bestimmter Beteiligungsreichweiten und können erheblich sein. Bei Wiederholungen werden vor 2010 erreichte Reichweiten mitgerechnet.
Vertreter von RTL und vom BVR sprachen von konstruktiven Verhandlungen. „Wir sehen den kommenden Verhandlungen für eine GVR, die die Zukunft regeln soll, optimistisch entgegen“, sagte zudem Jobst Oetzmann, Beirat des BVR.