Für Meinungsfreiheit: Über Aufhebung des PKK-Verbots nachdenken

Das Verbot der PKK in Deutschland sollte auch im Sinne der freien Meinungsäußerung schnellstens aufgehoben werden, sagte Mahmut Seven in einer Veranstaltung der dju in ver.di Hessen in Frankfurt.

Etwas zurückhaltender äußerte sich naturgemäß der SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit. Seiner Meinung nach sollte genau geprüft werden, ob sich die Bedingungen aus der Zeit des Verbots der kurdischen Gruppe im Jahre 1993 nicht so grundlegend geändert haben, dass das Verbot zurückgenommen werden sollte.

In dieser Bandbreite bewegte sich die Diskussion, moderiert von Joachim Legatis vom dju-Landesvorstand mit über 30 Teilnehmern. Im Frankfurter Gewerkschaftshaus wünschten sich gerade junge kurdische Besucher, dass der Demokratie-Prozess der PKK und der kurdische Kampf in Nordsyrien gegen den Islamischen Staat dazu führen müssten, die PKK in Deutschland zu legalisieren. Die PKK sei in Deutschland schon lange keine Terrorgruppe mehr und die Rettung vieler Menschen im Nordirak und in Nordsyrien spreche eindeutig gegen eine Einstufung als Terrorgruppe.
Die Argumente nahm Rüdiger Veit gerne auf und versprach, eine Diskussion in der SPD zu dem Thema anzustoßen. Bestürzt war der Innenpolitiker über den Hinweis einer Schülerin, dass sie in ihrem Gymnasium keine offene Diskussion über kurdische Politik führen könne, so stark seien die Vorurteile über die kurdische Bewegung.
Mahmut Seven von Yeni Özgür Politika, einer kurdischen Tageszeitung, berichtete über aktuelle Verfahren gegen Aktivisten der PKK. So wurde jüngst ein Funktionär in Düsseldorf zu sechs Jahren Haft wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Und bei vielen Einbürgerungsverfahren von Kurden führe ein früheres Engagement für die verbotene Organisation zur Ablehnung. Das sei ein Angriff auf die Meinungsfreiheit in unserem Land, so seine Einschätzung. So sei es immer noch verboten, bestimmte Symbole der PKK öffentlich zu zeigen. Mehrere Diskussionsteilnehmer verwiesen darauf, dass das Image der kurdischen Nationalbewegung in den vergangenen Monaten etwas besser geworden ist. Dazu hätte der breit wahrgenommene Einsatz kurdischer Kämpferinnen und Kämpfer in Nordirak und vor allem beim Kampf um Kobane beigetragen. Dennoch würden die Medien zu wenig über das Ziel der Kämpferinnen und Kämpfer berichten, einen demokratischen und überkonfessionellen Bezirk Rojava. Es sei ein Widerspruch, die kurdischen Kämpfer zu unterstützen, aber ihre Unterstützer in Deutschland zu verfolgen, hieß es unwidersprochen in der Veranstaltung von dju, DGB Frankfurt-Rhein-Main und dem kurdischen Info-Zentrum Civaka Azad.
Erinnert wurde auch an die Patenschaft der dju Hessen für den Journalisten Ömer Celik, der in der Türkei wegen Unterstützung einer PKK-nahen Organisation vor Gericht steht. Ihm drohen mehrere Jahre Haft dafür, dass er kritisch über die politische Lage in der Türkei geschrieben hat.

jol

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »