Skandal bei den Yorck Kinos in Berlin

ver.di Warnstreik der Yorck-Kino-Beschäftigten am Potsdamer Platz während der Berlinale 2023 in Berlin. Foto: Christian von Polentz

ver.di streikt aktuell für höhere Löhne in den elf Yorck-Kinos in Berlin. Am 4. März gab es den sechsten Warnstreik in der Hauptstadt und heute wird erneut gestreikt. Doch der Arbeitgeber Yorck Kino GmbH kämpft mit harten Bandagen gegen Streikende und Gewerkschaftsmitglieder. Die Verträge von aktiven Gewerkschafter*innen, die sich an den Streiks beteiligten, sollen nicht verlängert werden. Gleichzeitig werden neue Beschäftigte eingestellt.

ver.di fordert einen Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde für die Beschäftigten und ein Ende der Massenbefristungen. Der Arbeitgeber befristet über 45 Prozent der Arbeitnehmer*innen, obwohl er sich an den Tarifvertrag mit einer Befristungsquote von maximal 10 Prozent halten muss. Diese illegalen Befristungen laufen nun aus und viele Beschäftigte würden damit ihren Job verlieren.

Während der vergangenen Warnstreiks seien Streikende von einem Angehörigen der Geschäftsführung und einzelnen Theaterleitern abfotografiert worden. „Diese Einschüchterungsversuche sind inakzeptabel und ein Angriff auf das Streikrecht und die Meinungsfreiheit“, heißt es in einer Pressemitteilung von ver.di Berlin-Brandenburg.

Der Arbeitgeber habe in den vergangenen Tagen acht aktiven Gewerkschafter*innen, davon drei in der ver.di-Verhandlungsgruppe im Betrieb, mitgeteilt, dass er ihren befristeten Vertrag nicht mehr verlängere. Parallel dazu versuche der Arbeitgeber, neue Beschäftigte in den Kinos einzustellen, obwohl der Betriebsrat allen externen Neueinstellungen widerspricht. „Das ist ein schwerer Schlag für alle Mitarbeitenden, die bereits seit Jahren für die Yorck Kino GmbH arbeiten und sich für ihre Arbeitsrechte einsetzen“, so ver.di. Die Belegschaft in dem Yorck-Kino Delphi LUX habe sich umgehend mit den Beschäftigten solidarisiert und eine Versammlung und Erklärung eingefordert.

ver.di-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann sagt: „Die Yorck Kino GmbH greift Streikende und ehrenamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter an. Sie befristet illegal und ist nicht tariftreu. Die Gewerkschafter*innen sind weiter zu beschäftigten. Es ist ein Skandal, was die Yorck Kino GmbH macht. Wir fordern den Arbeitgeber auf, endlich die Tarifverträge einzuhalten und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir werden weiterkämpfen, bis wir unsere Ziele erreicht haben“.

ver.di ruft alle Unterstützerinnen und Unterstützer auf, sich solidarisch mit den Beschäftigten der Yorck Kino GmbH zu zeigen und den 7. Warnstreik zu unterstützen: „Nur durch gemeinsames Handeln können wir für gerechte Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung kämpfen.“ Die zentrale Streikkundgebung der Beschäftigten am 10. März findet am Filmtheater am Friedrichshain, Bötzowstraße 1-5, 10407 Berlin in der Zeit von 19:30 – 21:00 Uhr statt.

 

 

Weitere aktuelle Beiträge

Mit föderaler Förderung

In Niedersachsen gibt es erstmals eine Förderung von Qualitätsjournalismus aus Steuergeldern des Bundeslandes. In einer ersten Förderrunde hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) jüngst Gelder vergeben. 19 Medienunternehmen erhielten insgesamt rund 53.000 Euro, wie die NLM mitteilte. Damit werden nun Projekte zur Aus- und Fortbildung finanziell unterstützt. Doch wie sieht es in den anderen Ländern aus?
mehr »

Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
mehr »

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
mehr »