Das Urhebervertragsrecht sieht seit 2002 einen Anspruch auf angemessene Honorare für Kreative vor. Das heißt, Journalistinnen, Autoren, Übersetzerinnen, Fotografen, Filmschaffende, sie alle können sich auf ein Gesetz berufen, das ihre Honorare sichert.
Angemessene Honorare legen die Sozialpartner in Tarifverträgen oder gemeinsamen Vergütungsregeln fest, ver.di hat zum Beispiel mit den Zeitungsverlegern Honorarsätze für Freie vereinbart, die für Tageszeitungen arbeiten. Soweit, so gut. Nur: Dieses Geld wird vielfach nicht gezahlt, denn die Verlage ignorieren die gesetzliche Pflicht zur angemessen Honorierung. Wer seinen Rechtsanspruch einklagen will, bekommt halt keine Aufträge mehr. Dem soll eine Reform des Urhebervertragsrechts entgegen wirken, die unter anderem die Freien durch ein Verbandsklagerecht vor dem im Gesetzentwurf so genannten „blacklisting” schützen soll.
Nun laufen die Verlegerverbände BDZV und VDZ gegen den vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf Sturm und monieren, dieser könnte sie wirtschaftlich ruinieren. Außerdem gehe er von einer „fehlenden Augenhöhe von Urhebern und Werkmittlern aus, ohne hierfür eine empirische Grundlage erkennen zu lassen”, so heißt es in einer Erklärung der Tageszeitungs- und Zeitschriftenverleger. Angewandte Empirie: Man muss einfach mal fragen, wo Gemeinsame Vergütungsregeln angewandt werden. Diesen Verlagen mit Seltenheitswert entstehen übrigens keine Mehrkosten, wenn die Pläne von Maas zur Urhebervertragsrechtsreform umgesetzt werden. Aber Verlage, die meinen, freie Journalistinnen und Journalisten pauschal mit fünf Euro für einen Artikel abspeisen zu können, könnten künftig effektiver zur Fairness gezwungen werden.
Das ist richtig so und es ist allerhöchste Zeit: Dem rechtswidrigen Treiben der Verlage muss endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden und das geht nur, indem die Rechte der Freien, so wie Maas es jetzt plant, gestärkt werden. Diese Stärkung ist den Verlegerverbänden ein Dorn im Auge und zeigt, wie weit sich deren Augenmerk von einem guten Miteinander mit Freien, von Recht und Gesetz und Verständnis für die wirtschaftliche Situation ihrer Autorinnen und Autoren entfernt hat. Stattdessen sparen sie auf Kosten der Freien. Mit gleicher Augenhöhe hat das nichts zu tun, sondern ausschließlich mit der Höhe ihrer Renditen.