Der Rotstift beim Kinderfernsehen

Kinder am Tablet

Symbolbild: 123rf

ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“

Der Kinderkanal, den ARD und ZDF zusammen betreiben, gehört zu den Fernsehprogrammen, deren lineare Verbreitung die Bundesländer spätestens Anfang 2033 beenden wollen. So sieht es der aktuelle Diskussionsentwurf des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Ab Mittwoch berät in Leipzig die Ministerpräsidentenkonferenz über das gesamte Reformpaket, das ARD, ZDF und Deutschlandradio in verschiedenen Bereichen betrifft.

Dazu gehört auch, die Anzahl der TV-Spartensender von ARD und ZDF durch Fusionen zu reduzieren. Der KiKa steht hier aber nicht zur Disposition. Künftig soll es in drei Bereichen sogenannte Schwerpunktangebote von ARD und ZDF geben, für die höchstens bis Anfang 2033 ein lineares Programm noch zulässig sein soll. Anschließend würden die Inhalte dieser Angebote nur noch online abrufbar sein.

Kinder brauchen kuratiertes Programm

Für „ausgesprochen problematisch“ hält es das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI), beim KiKa die lineare Ausstrahlung zu beenden. „Kinder brauchen ein kuratiertes Programm“, erklärte auf Anfrage Maya Götz, Leiterin des IZI, das beim Bayerischen Rundfunk (BR) angesiedelt ist. Wichtig sei „ein sorgsam zusammengestelltes Programmangebot“, das „sich am Wohl des Kindes orientiert“. In der KiKA-Vorschulstrecke Kikaninnchen beispielsweise gebe es nur Sendungen, die gezielt für diese Altersgruppe konzipiert werden.

Insbesondere für Kinder sei „es wichtig, mit einer Vielfalt an Genres und Ästhetiken in Kontakt zu kommen“, so Götz weiter. Dokumentationen, Wissenssendungen oder auch Nachrichten könnten entscheidend den Horizont und das Informationsverhalten von Kindern prägen. Sei alles nur noch auf Abruf verfügbar, gehe die Chance verloren, dass sie „durch den Sendeverlauf auf andere Genres stoßen und diese für sich als wertvoll erfahren könnten“. Könnten Kinder die Inhalte wählen, „werden sie das aussuchen, was sie kennen und ihnen gefällt“. Das wären „vor allem unterhaltsame Animationsprogramme“. Andere Formate würden es dann laut Götz schwer haben.

Dass Kinder vermehrt Inhalte über das Smartphone auf Abruf nutzen, hält die IZI-Leiterin für problematisch: „Je jünger die Kinder sind, in dem sie das Smartphone als ‘all-in one’-Medium entdecken, desto schwerer wird es für Eltern, einen reflektierten Umgang mit dem Smartphone zu vermitteln.“ Hinzu komme: Die Größe die Bildschirms verhindere die Chance auf begleitetes und gemeinsames Sehen von Kind und Eltern. Dies sei aber, wie Studien zeigten, ausgesprochen wichtig für Bildung mit Medien und Medienkompetenz.

Inhalte sollten im Vorfeld geprüft werden

Die Nutzung von On-Demand-Diensten im Vergleich zum linearen Fernsehen sei dann positiv zu bewerten, wenn Medienangebote „gezielt für das individuelle Kind ausgesucht, ein- und auch wieder ausgeschaltet werden“. So sieht es Selma Brand von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) in Bielefeld. Sie ist Sprecherin der GMK-Fachgruppe Kita. Der größte Vorteil von einem linearen wie auch On-Demand-Angebot wie KiKa sei neben der inhaltlichen Qualität „die Sicherheit, dass alle Inhalte im Vorfeld auf ihre Eignung für die Kinder geprüft werden“.

Doch Brand gibt zu bedenken: Kein Medienangebot solle den Tagesablauf in einer Familie steuern. „Lineares Fernsehen wird leider oft nur als schnell verfügbarer ‘Babysitter’ eingeschaltet“. Würden Inhalte ausgewählt, die sich an Interesse, Wissens- und Entwicklungsstand des Kindes orientierten, ermögliche dies „ein zielgerichtetes, selbstbestimmtes Medienerlebnis“, das zeitlich begrenzt sein sollte auf die Dauer einer Sendung. Je älter die Kinder seien, sollten sie immer eigenständiger entscheiden können, welche Medienangebote sie nutzen möchten.

KiKa rangiert vor Netflix

Laut der 2023 veröffentlichten KIM-Studie (Kindheit, Internet, Medien) nennen die Sechs- bis 13-Jährigen den KiKa mit 19 Prozent als ihre liebste Plattform für Bewegtbild, vor Netflix (14 Prozent) sowie Super RTL/Toggo und YouTube (jeweils 11 Prozent). Im Linearen war 2023 der KiKa in seiner Sendezeit mit einem Marktanteil von 14,1 Prozent Marktführer bei den Drei- bis 13-Jährigen.

Wichtiger als ein klassisches lineares TV-Angebot ist für Selma Brand von der GMK „ein gesicherter geschlossener kostenfreier Bereich“. Dies könne in Form einer App sein, um „für unterschiedliche Altersgruppen angemessene, qualitativ hochwertige Medieninhalte“ anzubieten. Ein solches Angebot müsse für Kinder und Eltern „zeitgemäß, inhaltlich attraktiv und intuitiv zu bedienen sein, um eine echte Alternative zu freien Angeboten aus dem Internet zu bieten“.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert bei der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für eine Diskussion über die programmliche Gestaltung und die angemessene finanzielle Ausstattung von Kinderfernsehprogrammen. Sie dürften kein „nice-to-have“ sein, erklärte Kinderhilfswerk-Präsident Thomas Krüger auf Nachfrage: Sie sollten „als konstitutives Element des Angebotes entsprechend in den Programmplanungen berücksichtigt werden, auch finanziell“. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) machten zuletzt darauf aufmerksam, dass die Rundfunkanstalten von ihren Ausgaben nur zirka 1,5 Prozent für Kinderangebote aufwendeten, obwohl 3- bis 13-Jährige rund 13 Prozent Anteil an der Bevölkerung hätten.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »