dju: Kritik an Verfahrenseinstellung

In Schnellroda in Sachsen-Anhalt fand im Januar 2026 ein Schulungstreffen der selbsternannten "Neuen Rechten" statt - daran nahmen zahlreiche Mitglieder der AfD, ihrer Jugendorganisation "Generation Deutschland" sowie der "Identitären Bewegung" teil. Auch Mitglieder der Gruppierung "Junge Tat" aus der Schweiz, sowie Martin Sellner waren vor Ort. Noch vor Beginn der eigentlichen Veranstaltung attackierten angereiste Teilnehmende - darunter auch AfD-Politiker - unter den Augen der Polizei anwesende Journalist:innen: Anwesende Pressevertreter:innen wurden beleidigt, bedroht, bestohlen, geschlagen. Im Bild attackiert Tobias Lingg - Führungsperson der Gruppierung "Junge Tat" aus der Schweiz und Aktivist der "Identitären Bewegung" (IB) anwesende Pressevertreter:innen mit Wasser - es herrschten Minustemperaturen. Im Hintergrund befindet sich mit Lars Brändlin ein Mitglied der AfD Lörrach - der im November 2025 auch beim Gründungskongress der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" in Gießen zugegen war - und ebenfalls mit Wasser anwesende Pressevertreter:innen attackierte.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Halle im Zusammenhang mit Angriffen auf Journalist*innen und Begleitschützer. Der Vorfall ereignete sich am Rande der sogenannten Winterakademie des Rechtsextremisten Götz Kubitschek in Schnellroda (Sachsen-Anhalt).

Betroffene hatten Anzeige erstattet, nachdem sie bei der Berichterstattung über die Veranstaltung körperlich bedrängt und bei kalten Temperaturen mit Wasser bespritzt und an ihrer Arbeit gehindert worden waren.

An den Angriffen beteiligt waren Angehörige der AfD-Jugendorganisation, Akteure der „Identitären Bewegung“ sowie Mitglieder der rechtsextremen Schweizer Gruppierung „Junge Tat“. „Was in Schnellroda passiert ist, war kein beliebiger Konflikt. Dort wurden Menschen angegriffen, die im öffentlichen Interesse und auf der Grundlage von Artikel 5 des Grundgesetzes arbeiten“, erklärt dazu Danica Bensmail, dju-Bundesgeschäftsführerin.

„Dass die Einstellungsbegründung die betroffene Person nicht im Kontext von Pressefreiheit verordnet, zeigt, wie wenig die verfassungsrechtliche Dimension dieses Falls in der Strafverfolgung angekommen ist“, so Bensmail weiter. Wer Journalist*innen bei ihrer Arbeit angreife, einschüchtere und behindere, greife immer auch das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Öffentlichkeit auf unabhängige Berichterstattung an. Diese Tragweite bleibe in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft unsichtbar, betont die Gewerkschafterin.

Koordinierter Angriff auf die Pressefreiheit

Moritz Matton, der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär für Sachsen-Anhalt teilt Bensmails Einschätzung: „Was die Staatsanwaltschaft untersuchen sollte, ist nicht, ob Nasspritzen eine Körperverletzung ist, sondern inwiefern hier ein gezielter, koordinierter Angriff auf Medienschaffende zur Unterdrückung der Berichterstattung vorliegt. Das ist hier eindeutig der Fall. Dass die Staatsanwaltschaft das nicht sieht, kritisieren wir scharf.“ Die Einstellung sendet zudem ein fatales Signal: Täter können sich bestätigt fühlen, dass Angriffe auf Medienschaffende folgenlos bleiben. Journalist*innen hingegen müssen sich fragen, ob das Recht auf Pressefreiheit sie im Ernstfall wirklich schützt.

Bensmail warnt vor der Langzeitwirkung solcher Entscheidungen: „Je öfter Angriffe auf Medienschaffende folgenlos bleiben, desto mehr erodiert die Pressefreiheit – und mit ihr die Medienvielfalt als Fundament unserer Demokratie.“ Die dju in ver.di fordert, dass Angriffe auf Medienschaffende bei der Ausübung ihrer Arbeit konsequent als Angriffe auf die Pressefreiheit eingeordnet und konsequent verfolgt werden. Staatsanwaltschaften müssen für die besondere verfassungsrechtliche Dimension solcher Fälle sensibilisiert werden.

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