dju verurteilt Angriff auf Rundfunkfreiheit

Nach den Enthüllungen von Correctiv protestieren in ganz Deutschland hunderttausende Menschen gegen die AfD.
Foto: picture alliance/ Ying Tang/NurPhoto

Als „massiven Angriff“ auf die Pressefreiheit und gegen den gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die dju einen AfD-Antrag vom 22. Februar verurteilt, die Berichterstattung im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über das Treffen von rechten, identitären und AfD-Vertretern in Potsdam durch die Landesregierung zu unterbinden. Die Landesvorsitzende der dju in ver.di Berlin-Brandenburg, Renate Gensch, nannte den öffentlich-rechtliche Rundfunk „Garant der Demokratie“.

„Die AfD bezichtigt RBB-Kolleg*innen in ihrem Antrag der Lüge und der wahrheitswidrigen Berichterstattung in mehreren Sendungen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit, passt aber zu den üblichen ,Lügenpresse-Parolen‘ der AfD“, erklärte Gensch. Hintergrund sind die Recherchen des Netzwerks correctiv.org über die aufgedeckten Pläne, gezielt Menschen mit Migrationserfahrung vertreiben zu wollen und die anschließende Berichterstattung im RBB.

Rundfunkfreiheit verpflichtet

Der AfD-Antrag „Sogenanntes Potsdamer Geheimtreffen – Rechtsaufsicht muss gegen die wahrheitswidrige Berichterstattung des rbb tätig werden“ wurde vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt. Gensch erinnerte daran, dass sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz berufen könnten. Rundfunkfreiheit bedeute in erster Linie Pluralität und Staatsferne. Dem Staat sei demnach jeder Einfluss auf die Programme der Rundfunkveranstalter untersagt. Die Rundfunkfreiheit verpflichte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Sicherung von Vielfalt sowie auf die Wahrung einer hinreichenden Staatsferne, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont habe.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Rotstift beim Kinderfernsehen

ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“
mehr »

Journalismus unter KI-Bedingungen

Digitalkonzerne und Künstliche Intelligenz stellen Medienschaffende vor neue Herausforderungen. „KI, Big Tech & Co. – was wird aus dem Journalismus?“ lautete folgerichtig der Titel der 11. Medienpolitischen Tagung von ver.di und DGB am 16. Oktober in Berlin. Über 80 Wissenschaftler*innen, Rundfunkräte und Journalist*innen informierten sich auch über den aktuellen Stand der Debatte über den neuen Medien“reform“staatsvertrag.
mehr »

NRW: Zusammenschluss im Zeitungsmarkt

Die Konzentration im NRW-Zeitungsmarkt, insbesondere in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL), setzt sich fort. Die Neue Westfälische und das Westfalen-Blatt streben eine Kooperation an. Auch die Lippische Landes-Zeitung und das Mindener Tageblatt planen, ihre Verlagsaktivitäten künftig in einer gemeinsamen Holding zu bündeln.
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »