RBB: Nach- und Neubesetzungen

rbb in Berlin Gebäude

Um die konkrete Zukunft des RBB wird heftig gerungen. Foto: RBB/Gundula Krause

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird es voraussichtlich im Herbst eine neue Leitung der Programmdirektion geben. Es gehe darum, dann die Neubesetzung mit dem eingeleiteten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozess aufeinander abzustimmen, erklärte der RBB auf Anfrage. Damit wird es keine schnelle Nachbesetzung der Programmdirektorenstelle geben.

Das Amt der Programmdirektorin legte Katrin Günther Mitte März nieder – als Konsequenz aus der fehlerhaften Berichterstattung des Senders über den Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar. Zugleich gab auch RBB-Chefredakteur David Biesinger seinen Posten ab. Bis zur Neubesetzung der Direktorenstelle bleibt Günther kommissarisch weiter für das Programm verantwortlich.

Umstrukturierung und Konsolidierung angestrebt

Der RBB sieht sich „aktuell in dem tiefgreifendsten Konsolidierungsprozess seit Gründung des Senders“. Die notwendige Verkleinerung des RBB und auch die Maßnahmen aus dem „Zielbild“-Prozess veränderten die „Aufbau- und Ablauforganisation des Senders“, heißt es. Die Neubesetzung der Programmdirektorenstelle solle mit diesen Umstrukturierungen synchronisiert werden.

RBB-Intendantin Ulrike Demmer hatte nach ihrem Amtsantritt im Herbst 2023 im Sender den sogenannten Prozess „Zielbild 2028“ auf den Weg gebracht. Darin soll festgelegt werden, wie sich der RBB künftig strukturell und programmlich aufstellen will, angepasst an seine finanziellen Möglichkeiten. Damit verbunden sind auch weiter Maßnahmen, um die Kosten deutlich zu senken. Bis Ende 2025 will der RBB 22 Millionen Euro einsparen. Davon seien neun Millionen Euro nötig, um ab 2026 die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Die weiteren 13 Millionen Euro sollen für die digitale Transformation und Programminvestitionen eingesetzt werden.

An diesem gesamten Umbauprozess wirkte Katrin Günther als Programmdirektorin bislang maßgeblich mit – was nun noch voraussichtlich bis zum Herbst der Fall sein wird. Die Programmdirektorenstelle will der RBB „in den kommenden Monaten“ öffentlich ausschreiben. In der Folge wird Senderchefin Demmer dem RBB-Rundfunkrat einen Personalvorschlag machen, wer künftig das Direktorenamt übernehmen soll. Die Wahl im Rundfunkrat erfolgt für maximal fünf Jahre, wobei Wiederwahl möglich ist.

Neu zu schaffende Leitungspositionen

Das ist nun nicht die einzige Führungsposition, die der RBB noch zu besetzen hat. Die Länder Berlin und Brandenburg haben im neuen RBB-Staatsvertrag festgelegt, dass es für die Landesgebote der Rundfunkanstalt für Berlin und Brandenburg eigene Leitungen geben muss. So hat die Intendantin dem Rundfunkrat jeweils eine Person zur Wahl vorzuschlagen, die die Landesangebote für fünf Jahre leiten sollen.

Zu den jeweiligen Landesangeboten zählen laut den neuen staatsvertraglichen Vorgaben, die seit Anfang 2024 gelten, Angebote im Radio und im Fernsehen. Zum einen die Landeswellen RBB 88,8 für Berlin und Antenne Brandenburg. Und zum anderen im RBB Fernsehen die Auseinanderschaltungen für Berlin und Brandenburg zum jeweiligen Regionalgeschehen. Dazu haben die beiden Länder erstmals im Staatsvertrag konkrete zeitliche Vorgaben gemacht. So muss das RBB Fernsehen täglich mindestens 60 Minuten zwischen Berlin und Brandenburg auseinandergeschaltet werden. Das diene, wie es in der Begründung zum Staatsvertrag heißt, „der weitergehenden regionalen Verwurzelung des RBB in den beiden Ländern“. Bislang gibt es im RBB Fernsehen auseinandergeschaltete Regionalinformationen für Berlin und Brandenburg in einer Dauer von täglich 30 Minuten (19.30 bis 20.00 Uhr).

Entscheidung über RBB-Verfassungsbeschwerde erwartet

Die Schaffung dieser beiden neuen Leitungspositionen hält der RBB genauso für verfassungswidrig wie „die Pflicht, zeitlich festgelegte Landesfernsehprogramme zu veranstalten“. Diese Vorschriften wie auch noch weitere Bestimmungen schränkten die Rundfunkfreiheit ein. Der RBB sieht einen Eingriff in seine Programmautonomie, wenn die Dauer der Auseinanderschaltungen und deren Organisationsstrukturen (Leitungen) vorgegeben werden. So steht es in der Verfassungsbeschwerde, die der Sender im November 2024 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichte und die der Brandenburger Landtag veröffentlicht hat. Das Gericht plant, in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerde zu entscheiden (Az. 1 BvR 2578/24).

Unabhängig vom Ausgang der Verfassungsbeschwerde gelten indes zunächst die Vorschriften des RBB-Staatsvertrags. Das heißt, der Sender hat die neuen Leitungen für die Landesangebote einzurichten. Doch erst wenn die neuen Organisationsstrukturen festgelegt seien, lasse sich absehen, „wo und wie wir die Leitungen Landesangebote ansiedeln können“, erklärt der RBB auf Nachfrage. Diese Posten sollen außerdem erst besetzt werden, wenn die Programmdirektion wieder über eine reguläre Leitung verfüge. Laut RBB-Staatsvertrag sind die beiden Positionen der Leitung der Programmdirektion unterstellt.

Beiden Ländern hat der RBB zuletzt den Zeitplan mitgeteilt, der die Besetzung der Leitungen für die Landesangebote frühestens ab Herbst 2025 vorsehen dürfte. Dann könnte das Bundesverfassungsgericht schon entschieden haben, ob der RBB diese Stellen überhaupt einrichten muss.

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