Nicht jeder Köder ist der Presse erlaubt

Foto: Unsplash

Was im Rundfunk die Quote, ist im Internet die Zahl der Seitenaufrufe. Doch nicht jeder „Klickköder“ („Clickbait“) ist erlaubt. Diese Erfahrung musste jetzt die Programmzeitschrift TV Movie machen. Sie hatte ein Foto des Fernsehmoderators Günther Jauch auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht und ihn fälschlicherweise mit einer Krebserkrankung in Verbindung gebracht. Der Bundesgerichtshof hat den Bauer Verlag am 21. Januar 2021 dazu verurteilt, an Jauch eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen.

Auf Facebook postete die TV-Movie-Redaktion folgende Meldung: „+++ GERADE VERMELDET +++ Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen. Wir wünschen, dass es ihm bald wieder gut geht.“ Der Post enthielt vier Bilder prominenter Fernsehmoderatoren, darunter ein Bild von Günther Jauch, der der Verwendung seines Bildes nicht zugestimmt hatte.

Beim Anklicken des Posts wurden Leser*innen auf das Internetangebot der Programmzeitschrift weitergeleitet, wo wahrheitsgemäß über die tatsächliche Erkrankung einer der Fernsehmoderatoren, nämlich des inzwischen verstorbenen Roger Willemsen, berichtet wurde. Informationen über Günther Jauch fanden sich dort nicht.

„Mit dem durch den Klickköder veranlassten Anklicken des Posts werden zwar Werbeeinnahmen erzielt, die der Finanzierung der journalistischen Arbeit dienen; dies rechtfertigt es aber nicht, das Bildnis einer prominenten Person für eine Berichterstattung zu nutzen, die keinen inhaltlichen Bezug zu ihr aufweist“, begründeten die Karlsruher Richter ihr Urteil (Az.: I ZR 120/19). „Der Kläger muss nicht hinnehmen, dass sein Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die ihn nicht betreffen“, heißt es in ihrer Pressemitteilung.

Der BGH hat klargestellt, „dass sich die Presse bei Falschmeldungen nur bedingt auf die Pressefreiheit berufen kann“, kommentierte Rechtsanwalt Robert Jung von der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger. „Spannt sie zur Werbung von Lesern bekannte Persönlichkeiten ein, indem sie deren Bilder ungefragt veröffentlicht, droht eine fiktive Lizenzgebühr.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn die KI Quellen erfindet

Sie sorgt für Wirbel an Börsen, in den Zeitungs-Redaktionen und im Fernsehen: Die Künstliche Intelligenz, kurz KI. Ihre Leistung kann durchaus beeindruckend sein, wenn sie in minutenschnelle das Netz durchsucht, Zusammenfassung schreibt und sogar ganze Artikel liefert. Die andere, dunkle Seite der KI ist geprägt von digitalen Halluzinationen, sie erfindet Dinge und Personen, die es nicht gibt. Ein Erfahrungsbericht.
mehr »

Als deutsche Reporterin im Iran

Die ZDF-Korrespondentin Phoebe Gaa ist zuständig für die Berichterstattung aus der Türkei, dem Iran und Afghanistan. Sie ist eine der wenigen westlichen Journalisten, die im Iran vor Ort ist. Mit M sprach sie über die Proteste im Iran und wie sie darüber berichtet.
mehr »

Kino-Streiks zur Berlinale wirken 

Die Streiks während der Internationalen Filmfestspielen Berlin (Berlinale) haben Bewegung in die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Kinobetreiber CineStar gebracht. „Die Verhandlungen heute fanden in einer spürbar konstruktiveren Atmosphäre statt als beim letzten Mal“, so ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn bei der soeben beendeten zweiten Tarifverhandlungsrunde in Berlin.
mehr »

Berliner Zeitung expandiert nach Osten

Der Verleger Holger Friedrich hat offenbar Sympathien für den Kreml und die AfD. Nun bringt er die Ostdeutsche Allgemeine als „Leitmedium“ für Ostdeutschland auf den Markt. Was tut der Konkurrent Madsack, an dem die SPD beteiligt ist? Er kooperiert mit Friedrich. In der Branche gibt es Erstaunen.
mehr »