Presserat: Höchststand an Rügen

Symbolbild: 123rf/M

Besonders häufig sanktionierte der Presserat im vergangenen Jahr Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Insgesamt gab es mehr Beschwerden als im Vorjahr. Der Deutsche Presserat hat 2024 die bisher höchste Zahl an Rügen in einem Jahr ausgesprochen. 86-mal verhängte er seine schärfste Sanktion und übertraf damit den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2023 mit 73 Rügen.

Besonders häufig rügte die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex. Dazu gehörten mangelnde Recherche und Überschriften, die nicht ausreichend von Tatsachen gedeckt waren. 38-mal erteilte der Presserat für solche Verstöße eine öffentliche Rüge.

„Leserinnen und Leser reagieren sehr aufmerksam auf mögliche Fehler in der Berichterstattung“, so der Sprecher des Presserats Manfred Protze.

An zweiter Stelle mit 27 Rügen standen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8, etwa, wenn Redaktionen Fotos von Opfern von Straftaten zeigten, ohne vorher das Einverständnis der Angehörigen eingeholt zu haben.

Ein Drittel der Beschwerden sind unbegründet

Insgesamt gingen beim Presserat im vergangenen Jahr 2.215 Einzelbeschwerden ein, wieder mehr als 2023 mit 1.850 Beschwerden.

Ein gutes Drittel der 559 in den Ausschüssen behandelten Beschwerden bewertete der Presserat als unbegründet. In diesen Fällen waren pointierte Meinungsäußerungen pressethisch nicht zu beanstanden. Weitere 507 Beschwerden stufte der Presserat bereits in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet ein und bestätigte die Berichterstattung damit als presseethisch zulässig.


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