Presserat rügt diverse Medien

Foto: Verena Brüning/Presserat

136 Beschwerden hat der Deutsche Presserat im März behandelt und insgesamt 19 Medien gerügt, weil in ihren Berichterstattungen Persönlichkeitsrechte verletzt oder falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet wurden. Redaktionelle Fehler werden dabei in sehr unterschiedlichen Medien festgestellt.

Überproportional vertreten sind unter den gerügten Medien Produkte der Bild-Zeitung. So wurde unter anderem Bild.de wegen seiner 2024 erschienenen Berichterstattung über Gäste des „Pony Club“ auf Sylt gerügt. In einem damals viral gegangenen Video waren Besucher*innen der gut gefüllten Terrasse des Szeneclubs zu sehen, die einen rassistischen Liedtext sangen. Ein Mann zeigte zudem den Hitlergruß und wurde später dafür verurteilt. Der Beschwerdeausschuss entschied erst jetzt über den Fall, da das Verfahren aufgrund laufender Gerichtsprozesse ausgesetzt worden war. Demnach habe ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Darstellung allein hinsichtlich des Mannes, der sich strafbar gemacht hatte, bestanden. Andere Gäste, die sich nicht an den Gesängen beteiligt oder sich nicht strafbar gemacht hatten, hätten nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex nicht identifizierbar dargestellt werden dürfen.

Bild.de wurde ebenfalls für den Artikel „Baby-Schreie aus dem Toilettenkasten“ gerügt. Das Medium hatte am 18. November 2025 über ein in einem Bürogebäude in Bangkok gefundenes Neugeborenes berichtet und ein Foto veröffentlicht, das das nackte Mädchen im Toilettenkasten zeigt. Der Beschwerdeausschuss wertete die Darstellung als Verletzung der Menschenwürde (Ziffer 1), des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8) sowie als unangemessen sensationell (Ziffer 11).

Journalist Al-Sharif: Sorgfaltspflicht verletzt

Die Jüdische Allgemeine wiederum erhielt eine Rüge wegen eines Artikels über die Tötung des palästinensischen Al-Jazeera-Journalisten Anas Al-Sharif durch die israelische Armee. Mit der Überschrift „Terrorist mit Presse-Weste“ übernahm das Medium die Darstellung der israelischen Armee, Al-Sharif sei Terrorist gewesen. Hinreichende objektive Belege für die Behauptung nannte die Zeitung nicht. Der Ausschuss bewertete dies als grobe Missachtung der Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und als gravierende Verletzung der persönlichen Ehre des getöteten Journalisten nach Ziffer 9 des Pressekodex.

Falschberichterstattung bei Berliner Zeitung

Die Online-Ausgabe der Berliner Zeitung wurde wegen eines Artikels vom 02. September 2025 gerügt. Unter der Überschrift „Bericht: Afghanen verpassten Anschlussflug nach Deutschland wegen Shopping“ berichtete sie über einen Flug ehemaliger afghanischer Ortskräfte nach Deutschland. Tatsächlich hatten die Afghaninnen den Anschlussflug nicht wegen eines Shoppingtrips im Flughafen verpasst, sondern weil für eine Betroffene der benötigte Rollstuhl nicht bereitstand. „Für die zentrale Nachricht – die Umstände, unter denen die Betroffenen ihren Flug verpassten – hatte die Redaktion sich lediglich auf die Berichterstattung eines anderen Mediums verlassen. Auch nachdem andere Medien – darunter das Medium, auf das sich berliner-zeitung.de gestützt hatte – berichtet hatten, dass der Vorwurf falsch sei und selbst nach der Übermittlung einer diesbezüglichen Beschwerde durch den Presserat, ließ die Redaktion den Artikel unkorrigiert online“, so der Presserat in seiner Stellungnahme.

Verschiedene Medien müssen sich eine Rüge aufgrund von in ihren Beiträgen enthaltene Schleichwerbung gefallen lassen, darunter „Der niedergelassene Arzt“, „Bild der Frau“ und „Landidee“.

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