Wichtiger Schritt gegen Einschüchterungsklagen

leuchtendes Paragrafzeichen

Viele Einschüchterungsklagen (SLAPPs) werden nicht als solche erkennbar sein, fürchtet die dju in ver.di. Foto: 123rf

Die Europäische Union will Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und Nichtregierungsorganisationen besser vor strategischen Einschüchterungsklagen (SLAPPs) schützen. Die Mitgliedstaaten gaben einer entsprechenden Richtlinie am Dienstag grünes Licht, das EU-Parlament hatte bereits Ende Februar zugestimmt. Die Regierungen haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Gesetze zu übertragen.

Die EU-Richtlinie wird auch als „Daphne’s Law“ bezeichnet. Die maltesische Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia war vor ihrer Ermordung 2017 mit fast 50 Verleumdungsklagen (SLAPPS) konfrontiert worden.

Mehr Unterstützung bei SLAPPs

Konkret zielt das Gesetz auf sogenannte SLAPP-Klagen, die Abkürzung steht für „Strategic Lawsuit against Public Participation“. Damit sind Klagen gemeint, durch die Personen daran gehindert werden sollen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten zu informieren, die von öffentlichem Interesse sind. Klägern geht es also nicht darum, ein Verfahren zu gewinnen, etwa durch Richtigstellung, sondern darum, die Beklagten durch langwierige und teure Verfahren einzuschüchtern.

Künftig sollen Betroffene von strategischen Klagen (SLAPPs) finanzielle Unterstützung, Rechtsbeistand und psychologische Hilfe erhalten. Ist eine Klage offensichtlich unbegründet, sollen Richter diese im frühestmöglichen Stadium des Verfahrens abweisen. Gerichte können bei Einschüchterungsklagen auch Strafen gegen die Kläger verhängen

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