Das Europäische Parlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit für die sogenannte Slapp-Richtlinie. 546 Parlamentarier*innen stimmten für das Gesetz, 47 dagegen und 31 enthielten sich. Die Regelung soll Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wie Grundrechten, Korruptionsvorwürfen und dem Kampf gegen Desinformation befassen, vor missbräuchlichen Klagen schützen. Jetzt muss die EU-Richtlinie am 19. März durch den Europäischen Rat bestätigt werden. Danach haben die 27 EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
„Wir fordern eine rasche Umsetzung der Richtlinie. Dies ist wichtig für die Pressefreiheit und die Demokratie“, sagte Tina Groll, dju-Bundesvorsitzende. Mit der neuen Richtlinie können sogenannte SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuit against Public Participation“) mit grenzüberschreitendem Bezug unterbunden werden. Zweck solcher Verfahren ist, die Gegner*innen durch langwierige und teure Prozesse einzuschüchtern und eine kritische Öffentlichkeit für bestimmte Sachverhalte zu verhindern.
Einschüchterungsklagen erschweren
Ziel der Richtlinie ist es, Personen und Organisationen zu schützen, die in Bereichen wie Grundrechte, Umwelt oder Bekämpfung von Desinformation und Korruption tätig sind. Offensichtlich unberechtigte Klagen gegen sie sollen schneller abgewiesen werden können. Kläger*innen müssen nachweisen, dass ihre Vorwürfe stichhaltig sind. Gerichte können die Kläger verpflichten, die Kosten für die Verteidigung des Beklagten zu übernehmen.
Medienschaffende und Aktivist*innen, die sich für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einsetzten, sollten ohne Angst und Gefahr von rechtlicher Einschüchterung arbeiten können, sagte Groll.
Anspruch auf Schadensersatz
Künftig sollen Opfer solcher Klagen auch Anspruch auf Schadenersatz haben. In jedem EU-Mitgliedsland soll eine zentrale Anlaufstelle den Betroffenen finanzielle und psychologische Unterstützung gewähren. Rechtskräftige Urteile über abgewehrte Einschüchterungsklagen sollen leicht zugänglich gemacht werden. Die Richtlinie sieht auch vor, Verurteilungen, die in Nicht-EU-Staaten im Rahmen missbräuchlicher Verfahren erfolgten, innerhalb der Union nicht anzuerkennen.
Ein „Gesetz für Daphne“
Ein Beispiel dafür war Daphne Caruana Galizia, eine maltesische Journalistin, die über Korruption in Regierungskreisen berichtete und letztlich mit einer Autobombe ermordet wurde. Zum Zeitpunkt ihrer Ermordung liefen 43 Einschüchterungsklagen gegen sie.
„Die dju in ver.di wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die vorgesehenen Instrumente, Hilfsangebote und Verfolgungsstellen auch tatsächlich und zeitnah eingeführt werden, damit diese Richtlinie nicht ein zahnloser Tiger bleibt“, fordert Groll