Ver.di macht Druck bei TikTok

Germany - Deutschland - ver.di / Protest TikTok Berlin - gegen Entlassungen; Berlin, 17.07.2025; © Christian Jungeblodt

In der Auseinandersetzung um die Kündigungen der Content-Moderator*innen versucht TikTok nach Einschätzung von ver.di Fakten zu schaffen und zieht nun vor Gericht. Der Arbeitgeber forciert ein gerichtliches Verfahren gegenüber dem Betriebsrat, das nach Einschätzung von ver.di dazu dient, möglichst schnell Kündigungen aussprechen zu können. Bisher hat TikTok den Beschäftigten und dem Betriebsrat Angebote vorgelegt, die diese als unzureichend bewerten.

Die Beschäftigten wollen über ver.di einen Sozialtarifvertrag verhandeln. Deshalb ruft ver.di parallel zum ersten Arbeitsgerichtstermin am 28.07. zu einem weiteren Warnstreik auf und wird vor dem Arbeitsgericht eine Kundgebung abhalten.

„Nachdem die Kolleginnen die Künstliche Intelligenz trainiert haben, scheint es TikTok gar nicht schnell genug zu gehen, die Kolleginnen loszuwerden. Vor diesem Hintergrund erhöhen wir mit diesem Streiktag den Druck für eine faire Vereinbarung. TikTok muss endlich Verantwortung übernehmen“, erklärt die ver.di-Verhandlungsführerin Kathlen Eggerling.

Unionbusting-Versuche bei TikTok

Unterdessen verbreitet TikTok in Bezug auf den ersten Streik am 23.07. unternehmensintern falsche Informationen über das deutsche Streikrecht. So behauptet die Geschäftsführung entgegen der geltenden Rechtslage, dass Beschäftigte durch ihre unangekündigte Teilnahme an dem Streik am 23.07. gegen rechtliche Pflichten verstoßen hätten. Die Geschäftsführung kündigte Einzelgespräche mit den Beschäftigten an, die sich am Streik ohne eine Information im Voraus beteiligt haben. Tatsächlich sind Beschäftigte rechtlich nicht verpflichtet, eine Streikteilnahme anzukündigen. ver.di sieht in der Mitteilung von TikTok einen Einschüchterungsversuch gegen die Streikenden.

„Scheinbar braucht TikTok auch für die unternehmensinterne Kommunikation Content-Moderator*innen, die Falschinformationen identifizieren. Wir fordern die Geschäftsführung auf, Einschüchterungsversuche gegenüber Streikenden zu unterlassen. Niemand muss seine Streikbeteiligung im Vorfeld anmelden. Statt Falschinformationen zu streuen, sollte TikTok endlich an den Verhandlungstisch kommen“, erklärt Eggerling abschließend.


Streikkundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin:
Montag, 28.07.2025 um 13:00 Uhr
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Filmtipp: Vaterland

Der optisch wie inhaltlich gleichermaßen faszinierende polnisch-deutsche Film „Vaterland“ erzählt von Thomas Manns erstmaliger Rückkehr in die einstige Heimat nach 16 Jahren im amerikanischen Exil. Mit Hanns Zischler ist die Hauptrolle perfekt besetzt. Sandra Hüller bestätigt als Tochter Erika einmal mehr ihre Ausnahmestellung unter den deutschen Schauspielerinnen.
mehr »

Eine pressefeindliche Partei

Einschüchterung, Schikane und körperliche Gewalt: Die dju in ver.di dokumentiert einen massiven Anstieg von Angriffen und Behinderung von Journalist*innen im AfD-Wahlkampf Sachsen-Anhalt. Dort gab es allein in den vergangenen drei Wochen 25 pressefeindliche Vorfälle. ver.di kritisiert auch das Verhalten der Polizei.
mehr »

Propaganda: Die Macht der Beeinflussung

Das kommunikative Verwirrspiel von Populisten ist weltweit in vollem Gange. Sie sehen sich als alleinige Vertreter des „Volkswillens“ und versuchen, ihre politischen Gegner als verschwörerischen Feind zu diskreditieren, indem sie ihm die hinterlistige Manipulation der gesamten Bevölkerung unterstellen. Mit rationalen Argumenten lässt sich dagegen in der Regel nicht ankommen.
mehr »