Ver.di macht Druck bei TikTok

Germany - Deutschland - ver.di / Protest TikTok Berlin - gegen Entlassungen; Berlin, 17.07.2025; © Christian Jungeblodt

In der Auseinandersetzung um die Kündigungen der Content-Moderator*innen versucht TikTok nach Einschätzung von ver.di Fakten zu schaffen und zieht nun vor Gericht. Der Arbeitgeber forciert ein gerichtliches Verfahren gegenüber dem Betriebsrat, das nach Einschätzung von ver.di dazu dient, möglichst schnell Kündigungen aussprechen zu können. Bisher hat TikTok den Beschäftigten und dem Betriebsrat Angebote vorgelegt, die diese als unzureichend bewerten.

Die Beschäftigten wollen über ver.di einen Sozialtarifvertrag verhandeln. Deshalb ruft ver.di parallel zum ersten Arbeitsgerichtstermin am 28.07. zu einem weiteren Warnstreik auf und wird vor dem Arbeitsgericht eine Kundgebung abhalten.

„Nachdem die Kolleginnen die Künstliche Intelligenz trainiert haben, scheint es TikTok gar nicht schnell genug zu gehen, die Kolleginnen loszuwerden. Vor diesem Hintergrund erhöhen wir mit diesem Streiktag den Druck für eine faire Vereinbarung. TikTok muss endlich Verantwortung übernehmen“, erklärt die ver.di-Verhandlungsführerin Kathlen Eggerling.

Unionbusting-Versuche bei TikTok

Unterdessen verbreitet TikTok in Bezug auf den ersten Streik am 23.07. unternehmensintern falsche Informationen über das deutsche Streikrecht. So behauptet die Geschäftsführung entgegen der geltenden Rechtslage, dass Beschäftigte durch ihre unangekündigte Teilnahme an dem Streik am 23.07. gegen rechtliche Pflichten verstoßen hätten. Die Geschäftsführung kündigte Einzelgespräche mit den Beschäftigten an, die sich am Streik ohne eine Information im Voraus beteiligt haben. Tatsächlich sind Beschäftigte rechtlich nicht verpflichtet, eine Streikteilnahme anzukündigen. ver.di sieht in der Mitteilung von TikTok einen Einschüchterungsversuch gegen die Streikenden.

„Scheinbar braucht TikTok auch für die unternehmensinterne Kommunikation Content-Moderator*innen, die Falschinformationen identifizieren. Wir fordern die Geschäftsführung auf, Einschüchterungsversuche gegenüber Streikenden zu unterlassen. Niemand muss seine Streikbeteiligung im Vorfeld anmelden. Statt Falschinformationen zu streuen, sollte TikTok endlich an den Verhandlungstisch kommen“, erklärt Eggerling abschließend.


Streikkundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin:
Montag, 28.07.2025 um 13:00 Uhr
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Trauer um Franz Kotteder

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di trauert um Franz Kotteder. „Kotti" oder „der Franz", wie ihn Freunde und Kollegen wahlweise nannten, starb am 30. Dezember nach schwerer Krankheit viel zu früh im Alter von 62 Jahren. Seine Kolleginnen und Kollegen in der dju und im Süddeutschen Verlag verlieren mit Franz einen ebenso engagierten wie geistreichen, humorvollen und liebenswürdigen Streiter für Pressefreiheit, Qualitätsjournalismus und vor allem für die Interessen von Journalistinnen und Journalisten sowie aller Beschäftigten in der Zeitungsbranche.
mehr »

Guatemala: Eine ernüchternde Bilanz

Knapp zwei Jahre ist Guatemalas Präsident Bernardo Arévalo im Amt und erklärtes Ziel seiner Regierung ist es einen Schutzmechanismus für Journalist*innen einzuführen. Doch das innovative Projekt kommt nicht vom Fleck, moniert die Medienanalystin Silvia Trujillo gemeinsam mit zahlreichen bekannten Berichterstatter*innen. Dafür machen sie nicht nur den omnipräsenten „Pakt der Korrupten“ verantwortlich, sondern auch das Zögern der Regierung. Die verharre im Stand-By.
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »