Ver.di macht Druck bei TikTok

Germany - Deutschland - ver.di / Protest TikTok Berlin - gegen Entlassungen; Berlin, 17.07.2025; © Christian Jungeblodt

In der Auseinandersetzung um die Kündigungen der Content-Moderator*innen versucht TikTok nach Einschätzung von ver.di Fakten zu schaffen und zieht nun vor Gericht. Der Arbeitgeber forciert ein gerichtliches Verfahren gegenüber dem Betriebsrat, das nach Einschätzung von ver.di dazu dient, möglichst schnell Kündigungen aussprechen zu können. Bisher hat TikTok den Beschäftigten und dem Betriebsrat Angebote vorgelegt, die diese als unzureichend bewerten.

Die Beschäftigten wollen über ver.di einen Sozialtarifvertrag verhandeln. Deshalb ruft ver.di parallel zum ersten Arbeitsgerichtstermin am 28.07. zu einem weiteren Warnstreik auf und wird vor dem Arbeitsgericht eine Kundgebung abhalten.

„Nachdem die Kolleginnen die Künstliche Intelligenz trainiert haben, scheint es TikTok gar nicht schnell genug zu gehen, die Kolleginnen loszuwerden. Vor diesem Hintergrund erhöhen wir mit diesem Streiktag den Druck für eine faire Vereinbarung. TikTok muss endlich Verantwortung übernehmen“, erklärt die ver.di-Verhandlungsführerin Kathlen Eggerling.

Unionbusting-Versuche bei TikTok

Unterdessen verbreitet TikTok in Bezug auf den ersten Streik am 23.07. unternehmensintern falsche Informationen über das deutsche Streikrecht. So behauptet die Geschäftsführung entgegen der geltenden Rechtslage, dass Beschäftigte durch ihre unangekündigte Teilnahme an dem Streik am 23.07. gegen rechtliche Pflichten verstoßen hätten. Die Geschäftsführung kündigte Einzelgespräche mit den Beschäftigten an, die sich am Streik ohne eine Information im Voraus beteiligt haben. Tatsächlich sind Beschäftigte rechtlich nicht verpflichtet, eine Streikteilnahme anzukündigen. ver.di sieht in der Mitteilung von TikTok einen Einschüchterungsversuch gegen die Streikenden.

„Scheinbar braucht TikTok auch für die unternehmensinterne Kommunikation Content-Moderator*innen, die Falschinformationen identifizieren. Wir fordern die Geschäftsführung auf, Einschüchterungsversuche gegenüber Streikenden zu unterlassen. Niemand muss seine Streikbeteiligung im Vorfeld anmelden. Statt Falschinformationen zu streuen, sollte TikTok endlich an den Verhandlungstisch kommen“, erklärt Eggerling abschließend.


Streikkundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin:
Montag, 28.07.2025 um 13:00 Uhr
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »

Pro Quote: Gefährdet durch Förderstopp

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nach neun Jahren Förderung einen umfangreichen Antrag von ProQuote Medien zur Beobachtung und Analyse des Geschlechter-Backlashes innerhalb der deutschen Medienlandschaft abgelehnt. Das gefährdet laut Aussage des Vereins dessen Arbeit massiv.
mehr »