Redakteur und Fotograf in einem
Erneut hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden, dass ein Zeitungsredakteur auch beauftragt werden kann, neben seiner Textmeldung ein Foto zu erstellen. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag zum Begriff "Redakteur" keine Einschränkungen enthält, urteilte am 29. Januar das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
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