Kreativität trotz mangelhafter Bedingungen

connexx.av veranstaltete Infonale und Party für Filmschaffende in Hamburg

Das Filmfest Hamburg machte in diesem Jahr eine ganz besondere Neuentdeckung: Die erste Infonale mit exklusiver Filmparty für Filmschaffende. Dieses double-feature aus Party an dem einen und Informationsveranstaltung am folgenden Tag veranstaltete connexx.av im legendären Alabama-Kino auf Kampnagel. Bis in den frühen Morgen genossen die rund 120 Partygäste die ausgelassene Stimmung sowie die entspannte Atmosphäre unter Filmfreunden und Kollegen.

Der darnieder liegende Markt mit Preisdumping, Tarifbruch, Missbrauch von Filmförderungen, Unklarheiten bei den Verwertungsrechten heizte die Gemüter an. Mut für die Zukunft zeigte sich aber in den Gesprächen junger Filmemacher, wie dem Dokumentarfilmer Ramon Kramer, der Cutterin Olla Höf, dem Schauspieler Rolf Becker und vielen anderen. „Sie fesseln unsere Sinne, sie bereichern das Leben vieler Menschen in Hamburg und auf der ganzen Welt, darum braucht ihre Kreativität und Einsatzbereitschaft optimale Rahmenbedingungen“, so Olaf Hofmann von connexx.av zur Begrüßung.

Probleme erst nach Jahren

Die Problemfelder und Fragezeichen einer Ich-AG im Filmbereich präsentieren sich häufig erst nach Jahren, manchmal erst nach Jahrzehnten. Der Sozialversicherungsexperte, Siegfried Bühr, schilderte dies am Beispiel von Rolf Becker. Dem grauen Brief der BfA ohne Prüfung des Rentenbescheides glauben zu schenken, kann für viele Filmschaffende teuer werden. Allein in den letzten 10 Jahren wurde in diesem Fall sage und schreibe ein Gagenbetrag von 485.000 DM überhaupt nicht bei der BfA registriert. Zusätzlich entstanden in den 90er Jahren Überzahlungen (bei Verdiensten über der Beitragsbemessungsgrenze) von DM 33.400, die nicht zurück erstattet wurden. Wohlgemerkt – nur die Arbeitnehmeranteile. Der Kampf durch die Instanzen lohnt sich dennoch: Im Ergebnis erhielt Rolf Becker eine Rentennachzahlung von 12.715 DM (6.500 Euro), eine Nachzahlung von der Barmer 33.400 DM zzgl. Zinsen von 6.480 DM und jetzt monatlich 546 DM (280 Euro) mehr Rente. Bei einer 20 Jahre dauernden Rente sind das 67.200 Euro, auf die er ohne Prüfung verzichtet hätte. Bei Zehntausenden Filmschaffenden in Deutschland wachsen die Summen allerdings in astronomische Höhen von mehreren Milliarden Euro. Die Empfehlung vom Experten an alle Filmschaffenden war deutlich. Sämtliche Belege von Gagenabrechnungen und Beschäftigungsverhältnissen sollten sorgfältig nach Jahren gesammelt und möglichst, ebenfalls jährlich, sollte ein Versicherungsverlauf bei der BfA zur Präventivprüfung angefordert werden. Besonders betroffen von diesen fehlerhaften Versicherungsverläufen sind Filmschaffende, die pro Monat für unterschiedliche Arbeitgeber arbeiten und mit ihrem Gesamtverdienst über den Beitragsbemessungsgrenzen (3.375 Euro bei Krankenversicherung und 4.500 Euro bei Rentenversicherung, in Zukunft deutlich höher) liegen. Hier entstehen die so genannten Überzahlungen, die von den einziehenden Krankenkassen zurückerstattet werden müssten.

Gesetzliche Rente: Sie wird immer weniger, aber was erhalte ich als Gegenwert für meine Beiträge? „Diese Frage beantwortet der jährliche Versicherungsverlauf oder der persönliche Berater der BfA“, so Christian Oelrich, Rentenexperte bei der BfA Hamburg. Die Rentenhöhe setzt sich zusammen aus der Summe von Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, der jährlich angepasst wird und zur Zeit bei 25,86 Euro liegt. Die Entgeltpunkte setzen sich aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten (Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung, Bundeswehr, Kindererziehung etc.) zusammen. Unbedingt sollte jeder dieses bereits jetzt bei der BfA melden und registrieren lassen, denn die Nachweispflicht liegt beim Versicherten – sprich beim Einzelnen selbst.

Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen

Einmal mehr wurde deutlich, dass die Filmschaffenden mit ihren regelmäßigen Zeiten ohne Beschäftigung keine herausragende Grundrente erwarten können. Sie liegt eher im unteren Durchschnittsbereich von 1.100 Euro pro Monat. Um so wichtiger wird in Zukunft die tarifliche Absicherung über Pensionskassen für die Filmschaffenden, forderte connexx.av-Vertreter Steffen Schmidt in seinem Einführungsvortrag. Konkret bedeutet das den Ausbau der Pensionskasse der Rundfunkanstalten, für die bislang nur Beiträge bei Produktionen im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender entrichtet werden. Modelle zu einer privaten Vorsorge stellte der Experte vom Gerling-Konzern, Oliver Burrak, vor. Neben den Formen von Direktversicherungen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, ob mit oder ohne „Riester“-Förderung, ist für die Klientel der Filmschaffenden die Pensionskasse die interessanteste Form. Denn zum einen liegt bei ihr das Leistungsrisiko in Fragen der Haftung und Absicherung und zum anderen sind unregelmäßige Einzahlungen kein Problem. Einen Anspruch auf Gehalts- / Gagenumwandlung zur privaten Vorsorge haben seit Jahresbeginn alle Arbeitnehmer, natürlich auch die auf Produktionsdauer und unständig beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden. Die „Riester“-Förderung kann sich jeder durch einen privaten Vorsorgevertrag zusätzlich sichern.

„Insgesamt eine überaus gelungene Veranstaltung, diese Infonale“, so ein Teilnehmer. Für Mitte Januar ist bereits eine Veranstaltung zum Thema „Hartz-Papier“ geplant. Unter www.connexx-av.de stellt connexx.av eine komplette Zusammenfassung, einen Ausblick der Infonale 2002 und wichtige Termine ins Netz.


 

Rente und mehr …
connexx.av ist ein Projekt von ver.di und vertritt die Interessen der Medienschaffenden in privatem Rundfunk, Film, AV-Produktion und Internet. www.connexx-av.de

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
mehr »

„Das Arbeitsklima ist extrem hart“

In der Nahaufnahme für das Jahr 2025 beschäftigt sich Reporter ohne Grenzen (RSF) unter anderem mit der deutschen Berichterstattung zum Gaza-Krieg nach dem Überfall der Hamas auf Israel. Von der Organisation befragte Journalist*innen sprechen über massiven Druck, Selbstzensur und erodierende journalistische Standards. Ein Interview mit Katharina Weiß, Referentin bei Reporter ohne Grenzen Deutschland.
mehr »

AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
mehr »