Heftiger als zuvor ist die Auseinandersetzung um das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ entbrannt. Mit dem Gesetz hätten eigentlich bis zum Jahresende 2002 die Urheberrecht-Richtlinie der Europäischen Union und zwei internationale Verträge der UN-Organisation für geistiges Eigentum WIPO in deutsches Recht umgesetzt werden müssen (M 9 / 2002).
Ein Kernkonflikt ist der um die Privatkopie. Durch die Gesetzesnovelle wird das Recht auf private Kopien – von der IT-Industrie heftig kritisiert – auch auf digital verbreitete Inhalte ausgeweitet. Gleichzeitig könnten Produzenten digitaler Trägermedien die Ausübung dieses Rechts durch technische Schutzmaßnahmen faktisch ausschließen.
Der DGB und ver.di haben den Gesetzgeber anlässlich der Anhörung des Bundestagsrechtsausschusses am 29. Januar aufgefordert, „eine vernünftige Balance zwischen Informationszugang und Schutzvorkehrungen herzustellen.“ Gestritten wird aber auch über weitere Regelungen. So kämpfen die Bildungsverleger gegen die „öffentliche Zugänglichmachung“ (z.B. in Intranets) von Werken in Unterricht und Forschung, der Börsenverein gegen den digitalen Kopienversand von Bibliotheken und eine Interessengemeinschaft gegen den Urheberschutz für DIN-Normen.
lü