Recherche ganz legal

Oder: Persönlichkeitsrecht vor Freiheit der Medienberichterstattung?

Dass das Recht der Berichterstattung nicht ohne Schranken besteht, wissen sowohl Juristen als auch Journalisten. Doch wo genau verlaufen diese Grenzen? Eine Frage, die stets aufs Neue die Gerichte beschäftigt, ohne dass sich das Ergebnis der richterlichen Überprüfung mit einer gewissen Verlässlichkeit vorhersagen ließe.

Dessen ist sich auch Claus Ahrens, Privatdozent für Zivil- und Medienrecht an der Universität Würzburg und Verfasser des Werkes „Persönlichkeitsrecht und Freiheit der Medienberichterstattung“, bewusst. Zwar spricht der Verfasser von einem Spannungsfeld, in dem die erstrebenswerte Rechtssicherheit von „erheblichen Unwägbarkeiten“ belastet ist. Aber zugleich weist er trotz einer „Rechtslage mit erheblichen Unsicherheiten“ auf durchaus bestehende Strukturen hin, die er in Form eines Leitfadens darstellt. Und so richtet sich die 250 Seiten starke Monographie nicht nur an Juristen, sondern auch an Journalisten.

Tipps für das Beschaffen von Informationen bekommen Journalisten allenfalls nur dergestalt, als dass sie erfahren, wie sie sich bei der Recherche legal verhalten. Für Ahrens nämlich steht das Persönlichkeitsrecht gegenüber den Medien als „Abwehrrecht“ im Vordergrund. Und so widmet sich der Autor vor allem einer Frage: Wie lässt sich das Persönlichkeitsrecht stärken und der Handlungsspielraum der Medien – und folgerichtig auch der von Journalisten – begrenzen? Trotzdem. Journalisten profitieren vom Werk, weil es das Handeln von Medienvertretern umfassend würdigt. So legt der Autor dar, ob die Handlungen von Journalisten noch von der Freiheit der Medienberichterstattung gedeckt sind und somit in Einklang mit dem Persönlichkeitsrecht der von der Berichterstattung betroffenen Personen stehen.

Dass es dem Verfasser hierbei vorrangig um den „Schutz gegen die Medien“ geht, offenbart seine Position hinsichtlich der Informationsbeschaffung. Ahrens ist keineswegs bereit hinzunehmen, dass die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen die Verwertung auch rechtswidrig erlangter Informationen zulässt. Für ihn sind rechtswidrig durch Dritte erlangte Informationen unterschiedslos, wie solche Informationen zu behandeln, in deren Besitz Journalisten durch eigenes rechtswidriges Handeln gelangt sind. Konkret fordert der Verfasser ein Verwertungsverbot für beide Arten rechtswidrig erlangter Informationen. Eine Ausnahme nimmt er lediglich bei Umwelt- und Lebensmittelskandalen an, sofern es gilt, eine akute Gefährdung für Gesundheit und Leben abzuwenden.

Ob Ahrens‘ Vorschlag auch Rekonstruktionsrecherchen trägt, ist fraglich. Denn bei der Aufbereitung eines in der Vergangenheit liegenden Umweltskandals fehlt es an einer gegenwärtigen Gefahr für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit. Korruptionsfälle, Finanzskandale oder Parteispendenaffären lässt Ahrens‘ Vorschlag indes völlig unbeachtet. Sowohl Juristen als auch Journalisten liefert das Buch ausreichend Stoff für Diskussionen.

 


Claus Ahrens:
Persönlichkeitsrecht und Freiheit der Medienberichterstattung
Erich Schmidt Verlag, Berlin – Bielefeld – München, 2002
256 Seiten, ISBN 3-503-06667-5, 36,80 Euro

 

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