Hans Nakielski

Zu geringe Gutschriften

Zahlreiche Rundfunkmoderatoren, Fernsehreporter, Kameraleute oder Schauspieler haben zu niedrige Rentenansprüche gutgeschrieben bekommen. Betroffen sind die „unständig“ – also tageweise – Beschäftigte. Sie sollten ihren Rentenverlauf anfordern und überprüfen. Als „unständig“ gilt eine Beschäftigung, „die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.“ So definiert es § 163 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Insbesondere beim Rundfunk, Fernsehen und Theater arbeiten viele in unständiger Beschäftigung.
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Zunehmende Kontrollen

Der Bundestag hat am 22. März die dritte Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) beschlossen – und fast alle sind voll des Lobes: Die Novelle stärke „das finanzielle Fundament“ der Künstlersozialversicherung, erklärte das Bundessozialminis­terium. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sieht jetzt „eine höhere Beitragsgerechtigkeit“. Und der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, erkennt „den besonderen Vorzug“ darin, dass „die drängenden Finanzierungsprobleme aus dem System heraus gelöst werden“.
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Gegen das Risiko Arbeitslosigkeit

Für relativ wenig Geld können sich die meis­ten freiberuflichen Medienmacher ab dem 1. Februar 2006 freiwillig arbeitslosenver­sichern. Für monatlich weniger als 40 Euro Beitrag gibt es bis zu 1.360 Euro Arbeitslosengeld im Monat. „M“ rät: Wer sich nicht völlig sicher ist, dass seine Selbstständigkeit auf Dauer trägt, sollte das neue Angebot der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit unbedingt prüfen – und bei Gefallen annehmen. In den meisten Fällen bleibt dazu eine Überlegungsfrist bis Ende 2006.
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