Thomas Moser

Leserbrief: Ärger mit der Durchschnittszahl

M 1.2015 „Keiner schiebt uns weg“ Zum wiederholten Male: Die stets aufs neue kolportierte Zahl von „22 Prozent“, dass Frauen durchschnittlich angeblich weniger verdienen als Männer, stimmt nicht. …
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Wie ein Griff ins Rad der Geschichte

Als das Verwaltungsgericht Berlin am 4. Juli sein Urteil im Rechtsstreit zwischen Altbundeskanzler Helmut Kohl und der Gauck-Behörde vor Dutzenden von Medienvertretern aus dem ganzen Land verkündete, sprach es gleichsam zu Betroffenen. Nachdem das Gericht Kohls Klage Recht gab, darf die Gauck-Behörde keinerlei Akten, die die DDR-Staatssicherheit über ihn angelegt hatte, an die Öffentlichkeit, sprich an Journalistinnen und Forscher, herausgeben.
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„Jeder Bürger hat Wahlrecht, soweit er nicht Mensch ist“

Im Sommer soll das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, denn trotz konjunktureller Entspannung bleiben die Standpunkte im Streit um die Frage, "Kohls Stasi-Akten veröffentlichen oder wegsperren", unversöhnlich. Hier die Position der Gauck-Behörde, erst unter Joachim Gauck, jetzt unter Marianne Birthler: Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sei eindeutig und die Öffentlichkeit habe das Recht, Einsicht in die Akten über Helmut Kohl zu nehmen. Da die von ihm selbst, seiner Partei und inzwischen auch Innenminister Schily vertretene Ansicht: der Altkanzler habe das Recht, seine Akten zu sperren, denn - und das macht die Sache nun spannend und merkwürdig zugleich - das Stasi-Unterlagen-Gesetz…
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