Arbeitsort: Plattform

Britta Redmann, Björn Böhning, Carlos Frischmuth und Ole Wintermann (v.l.nr.) diskutieren auf der re:publica 19 über "Plattformarbeit - Lohnende Mikro-Selbständigkeit oder reine Ausbeutung?"
Foto: Stefanie Loos/re:publica

Crowdworker, Gigworker, Cloudworker, Clickworker – auch in Deutschland arbeiten immer mehr Menschen auf Plattformen. Verlässliche Fakten zur Einordnung des Phänomens gibt es bisher jedoch kaum. Das Projekt „Betriebliche Arbeitswelt in der Digitalisierung“ der Bertelsmann Stiftung hat deshalb in einer Studie 700 Plattformarbeiter*innen in Deutschland sowie Expert*innen befragt und die Ergebnisse auf der diesjährigen re:publica vorgestellt.

Wenn von Plattformarbeit die Rede ist, lassen Negativassoziationen wie Prekariat oder Scheinselbstständigkeit meist nicht lange auf sich warten. Die Debatte werde immer in den „Kontext des digitalen Turbokapitalismus“ gebracht, so Ole Wintermann, Projektleiter zum Thema „Zukunft der Arbeit“ bei der Bertelsmann-Stiftung, der die Studie vorstellte. Im Anschluss diskutierte er mit Britta Redmann, Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Björn Böhning sowie Carlos Frischmuth, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands für selbständige Wissensarbeit.

Beim Umgang mit der Studie habe man sich an den Prinzipien von Open Science und Open Data orientiert, erläuterte Wintermann und verwies auf die Website plattformarbeit.de, auf der alle Daten seit dem 7. Mai heruntergeladen werden könnten. Das Studiendesign integriert qualitative und quantitative Elemente. In mehrstündigen Tiefeninterviews seien zunächst 9 Expert*innen zu ihrer Einschätzung von Plattformarbeit befragt worden, berichtete Wintermann. Darauf basierend habe man den Fragebogen für die 700 Plattformarbeiter*innen entwickelt und die Ergebnisse im Anschluss wiederum mit 21 Expert*innen in einem Workshop gespiegelt.

Die wichtigsten Ergebnisse: Freiheit, Flexibilität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, das kollaborative Erarbeiten von Lösungen, mehr Selbstbestimmung und Produktivität werden von den Plattformarbeiter*innen als die größten Vorteile dieser Beschäftigungsform empfunden. Als Nachteile kritisiert wurden hingegen die unzureichende Entlohnung, der ständige Zwang zur Verfügbarkeit, die mangelnde soziale Absicherung, die fehlende Garantie von Schutzrechten durch die Plattformen sowie die fehlende Beständigkeit. Überraschend: Es habe sich außerdem gezeigt, so Wintermann, dass Plattformarbeiter*innen verglichen mit der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich qualifiziert und finanziell überdurchschnittlich bessergestellt seien. Der Anteil derer, die 3000 Euro netto im Monat zur Verfügung hätten, sei demnach doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Schnitt. Allerdings verdiene jede*r vierte Plattformarbeiter*in demgegenüber nur 1500 Euro netto monatlich, „es gibt also eine Spreizung“. „Und im unteren Teil der Spreizung verdient ein Großteil maximal 400 Euro im Monat dazu und muss dafür im Schnitt 24 Stunden Arbeit aufwenden. Es scheint dann also doch prekäres Arbeiten vorhanden zu sein.“

Hybrides Arbeiten als interessante Entwicklungsperspektive

Gefragt nach Lösungsansätzen für die ja offenbar vorhandenen Probleme, nannten sowohl Plattformarbeiter*innen als auch Expert*innen die Möglichkeit für sie, an der Weiterentwicklung der Plattformen mitwirken zu können. Häufig gefordert wurde für den Übergang in einen zunehmend hybriden Arbeitsbereich auch eine Transformationsabsicherung in Form eines bedingungslosen Grundeinkommens. Außerdem sollte es eine Sozialkasse für Plattformarbeiter*innen sowie eine TÜV-ähnliche Kontrollinstanz für die Plattformen geben. Insgesamt müssten in den Unternehmen die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten ausgeweitet und dafür entsprechende Schulungen der Angestellten angeboten werden. Hybrides Arbeiten sei also, schlussfolgerte Wintermann, für einen Großteil der Beschäftigten, auch der bisher Angestellten, eine interessante Entwicklungsperspektive. Politik und Institutionen seien nun gefordert neue Wege einzuschlagen.

Nur wie könnten diese Wege aussehen? Staatssekretär Böhning kündigte an, dass das BMAS in der zweiten Jahreshälfte Struktur- und Konzeptvorschläge zum Thema vorstellen werde, denn auch im Ministerium habe man im Rahmen der Denkfabrik ein Projekt „Plattformarbeit“ auf den Weg gebracht. Von der Forderung Frischmuths die „absolut überholte“ Arbeitsmarktgesetzgebung zu überarbeiten und „upzudaten“ halte er wenig. Plattformarbeit sei noch ein relativ kleines Phänomen, 80 bis 90 Prozent der dort Erwerbstätigen würden dies als Nebentätigkeit ausüben, „dafür würde man als Politiker kein Arbeitsrecht schreiben“. Allerdings brauche man für diese neuen Arbeitsformen einen regulierenden Rahmen, der vor allem zwei Aspekte im Blick haben müsse, und zwar die Gewährleistung der Möglichkeit für die Plattformarbeiter*innen, ihre Rechte einklagen zu können, und eine ausreichende Altersabsicherung.

Neue Wege müssten indes auch bei der Interessenvertretung der Plattformarbeiter*innen, auch gegenüber der Politik, beschritten werden, ist Frischmuth überzeugt: „Das Geschäftsmodell der Gewerkschaften ist 170 Jahre alt und die Beteiligung dort geht immer weiter zurück.“ Um ihre Interessen zu artikulieren, müssten sich die Plattformbeschäftigten zusammenschließen und sich solidarisieren, „einige tun das, andere nicht“. Auf Eigeninitiative der Betroffenen setzt auch Böhning. Die Politik müsse allerdings dort eingreifen, wo Plattformen Betriebsratsgründungen verhindern. Problematisch sei zudem die zunehmend sinkende Bedeutung der Tarifbindung in Deutschland. In den nächsten zwölf Monaten müsse man daher diskutieren, wie man die Tarifbindung stärken könne, zum Beispiel durch steuerliche Vorteile für tarifgebundene Unternehmen, weil sie die Politik vom Regelungsbedarf entlasten, so Böhning.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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