Eine Serie von PKW-Brandstiftungen sorgte in Dortmund im August für Aufsehen. Zwei Journalisten, die aufgrund von Recherchen vor Ort waren, wurden am 22. August in der Nähe eines Tatorts aufgegriffen und für 16 Stunden in Polizeigewahrsam genommen. Die Wohnung eines Journalisten wurde währenddessen gewaltsam aufgebrochen und Arbeitsmaterial beschlagnahmt. Die Gewerkschaft ver.di fordert die lückenlose Aufklärung des Vorgangs und kritisiert die Dortmunder Polizei für ihren Umgang mit der Pressefreiheit.
Die beiden Reporter hatten sich an diesem Abend in der Nähe eines Parkplatzes aufgehalten, nachdem dort drei Abende in Folge Autos unweit einer Unterkunft für Geflüchtete angezündet worden waren. Sie wollten mit ihren Kameras dokumentieren, falls auch in dieser Nacht die Brandserie fortgesetzt würde und wie die Polizei vor Ort agiert. Die war auch mit einer Vielzahl von Zivilkräften in der Umgebung und beobachtete sogar von den umstehenden Häusern aus den Parkplatz. Eine Brandstiftung gab es auch in dieser Nacht. Doch statt der Täter nahm die Polizei die beiden Journalisten fest.
Pressefreiheit missachtet
„Die Pressefreiheit ist ein unermesslich hohes Gut für unsere Demokratie, dessen Schutz immer mit in die Wahl von Maßnahmen einfließen muss“, erklärte Christof Büttner, zuständig für die Fachgruppe Medien in ver.di NRW. „Es scheint, dass die Kollegen nur aufgrund ihrer Anwesenheit in Tatortnähe für mehrere Stunden festgehalten wurden. Andere Indizien lagen unserer Kenntnis nach nicht vor. Es hätte somit viel früher festgestellt werden können, dass sie nur im Rahmen ihrer Recherchetätigkeit vor Ort waren.“
Büttner berichtet, dass von der Polizei auch eine Wohnung aufgebrochen wurde und Arbeitsmaterial beschlagnahmt worden sei, obwohl die Schlüssel der Polizei vorlagen.
Wenn Journalist*innen Sorge haben müssten, im Rahmen ihrer Berichterstattung von der Polizei in Gewahrsam genommen und über Stunden festgehalten zu werden, beschneide sie das eindeutig in der Ausübung ihrer Tätigkeit und damit am Ende auch die Pressefreiheit, so Büttner.
Juristisch zweifelhaft
Auch juristisch gibt es Zweifel am Vorgehen der Polizei. „Die Ermittlungsbehörden müssen in einer solchen Konstellation damit rechnen, dass die angetroffenen Personen aus anderen Gründen vor Ort sind. Vorliegend hatten sie sogar einen guten Grund, nämlich die Berichterstattung über die Brandserie“, betont Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, im Nordstadtblogger. „Außer der Anwesenheit in der Nähe des Tatorts, gab es keinerlei Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung. Die Maßnahmen waren aus meiner Sicht überzogen“, so Prigge.
Gewerkschaft ver.di fordert Aufklärung
Die in der Wohnung beschlagnahmten Handys, Laptops, Speicherkarten, Festplatten und Kameras wurden laut ver.di erst auf anwaltliches Wirken hin freigegeben und die Daten von den Polizeiservern gelöscht.
„Die Brutalität, mit der die beiden Kollegen aufgegriffen wurden und die in einem Fall dazu führte, dass ein Rettungswagen gerufen werden musste, schockiert uns. Beide Journalisten wehrten sich nicht und wurden dennoch zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf dem Boden fixiert. Die behördlichen Maßnahmen scheinen überzogen und in Teilen grenzüberschreitend gewesen zu sein. Darum bitten wir die Polizei um ihre Darstellung der Ereignisse und um die lückenlose Aufklärung des Vorgangs“, so Büttner weiter.
Die Brandserie selbst scheint indes aufgeklärt zu sein. Am 1. September wurde eine 18-jährige Dortmunderin festgenommen und der Haftrichterin vorgeführt werden. Die Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.