Aufklärung von Festnahme gefordert

Polizeiwagen und Blaulicht Polizei

Symbolfoto: 123rf

Eine Serie von PKW-Brandstiftungen sorgte in Dortmund im August für Aufsehen. Zwei Journalisten, die aufgrund von Recherchen vor Ort waren, wurden am 22. August in der Nähe eines Tatorts aufgegriffen und für 16 Stunden in Polizeigewahrsam genommen. Die Wohnung eines Journalisten wurde währenddessen gewaltsam aufgebrochen und Arbeitsmaterial beschlagnahmt. Die Gewerkschaft ver.di fordert die lückenlose Aufklärung des Vorgangs und kritisiert die Dortmunder Polizei für ihren Umgang mit der Pressefreiheit.


Die beiden Reporter hatten sich an diesem Abend in der Nähe eines Parkplatzes aufgehalten, nachdem dort drei Abende in Folge Autos unweit einer Unterkunft für Geflüchtete angezündet worden waren. Sie wollten mit ihren Kameras dokumentieren, falls auch in dieser Nacht die Brandserie fortgesetzt würde und wie die Polizei vor Ort agiert. Die war auch mit einer Vielzahl von Zivilkräften in der Umgebung und beobachtete sogar von den umstehenden Häusern aus den Parkplatz. Eine Brandstiftung gab es auch in dieser Nacht. Doch statt der Täter nahm die Polizei die beiden Journalisten fest.

Pressefreiheit missachtet

„Die Pressefreiheit ist ein unermesslich hohes Gut für unsere Demokratie, dessen Schutz immer mit in die Wahl von Maßnahmen einfließen muss“, erklärte Christof Büttner, zuständig für die Fachgruppe Medien in ver.di NRW. „Es scheint, dass die Kollegen nur aufgrund ihrer Anwesenheit in Tatortnähe für mehrere Stunden festgehalten wurden. Andere Indizien lagen unserer Kenntnis nach nicht vor. Es hätte somit viel früher festgestellt werden können, dass sie nur im Rahmen ihrer Recherchetätigkeit vor Ort waren.“

Büttner berichtet, dass von der Polizei auch eine Wohnung aufgebrochen wurde und Arbeitsmaterial beschlagnahmt worden sei, obwohl die Schlüssel der Polizei vorlagen.
Wenn Journalist*innen Sorge haben müssten, im Rahmen ihrer Berichterstattung von der Polizei in Gewahrsam genommen und über Stunden festgehalten zu werden, beschneide sie das eindeutig in der Ausübung ihrer Tätigkeit und damit am Ende auch die Pressefreiheit, so Büttner.

Juristisch zweifelhaft

Auch juristisch gibt es Zweifel am Vorgehen der Polizei. „Die Ermittlungsbehörden müssen in einer solchen Konstellation damit rechnen, dass die angetroffenen Personen aus anderen Gründen vor Ort sind. Vorliegend hatten sie sogar einen guten Grund, nämlich die Berichterstattung über die Brandserie“, betont Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, im Nordstadtblogger. „Außer der Anwesenheit in der Nähe des Tatorts, gab es keinerlei Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung. Die Maßnahmen waren aus meiner Sicht überzogen“, so Prigge.

Gewerkschaft ver.di fordert Aufklärung

Die in der Wohnung beschlagnahmten Handys, Laptops, Speicherkarten, Festplatten und Kameras wurden laut ver.di erst auf anwaltliches Wirken hin freigegeben und die Daten von den Polizeiservern gelöscht.
„Die Brutalität, mit der die beiden Kollegen aufgegriffen wurden und die in einem Fall dazu führte, dass ein Rettungswagen gerufen werden musste, schockiert uns. Beide Journalisten wehrten sich nicht und wurden dennoch zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf dem Boden fixiert. Die behördlichen Maßnahmen scheinen überzogen und in Teilen grenzüberschreitend gewesen zu sein. Darum bitten wir die Polizei um ihre Darstellung der Ereignisse und um die lückenlose Aufklärung des Vorgangs“, so Büttner weiter.
Die Brandserie selbst scheint indes aufgeklärt zu sein. Am 1. September wurde eine 18-jährige Dortmunderin festgenommen und der Haftrichterin vorgeführt werden. Die Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

KI-Resilienz im Journalismus

In der aktuellen KI-Debatte schenkt sich keiner was. Kaum taucht der Verdacht auf, ein Kollege habe ChatGPT oder Claude zum Schreiben mitgenutzt, beginnt vielerorts bereits die öffentlichkeitswirksame KI-Spurensuche.Die aktuelle KI-Debatte zeigt, warum Redaktionen endlich praxistaugliche Leitlinien für einen souveränen Umgang mit der KI brauchen.
mehr »

Bürgermedienplattform vor dem Aus

Die Bürgermedienplattform NRWision an der Technischen Universität (TU) Dortmund steht vor einer ungewissen Zukunft. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt stellt Ende 2026 die finanzielle Förderung ein – nach dann fast 18 Jahren. Die Verantwortlichen versuchen, für eine Fortführung andere Geldgeber zu finden.
mehr »

Ein Preis mit hohem Preis

Die Berliner Autorin und Journalistin Marie von Kuck erhält für ihr Lebenswerk den Leipziger Medienpreis. Und kämpft zugleich ums Überleben. Warum sie die Auszeichnung mit gemischten Gefühlen entgegennimmt.
mehr »

IFG: Koalition greift die Pressefreiheit an

Das neue Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses beinhaltet eine Neuregelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das die Pressefreiheit einschränkt und Bürgerrechte abbaut. Die dju in ver.di lehnt diese enorme Verschlechterung des IFG ab.
mehr »