Die Berlin Partner GmbH muss einem taz-Journalisten Auskunft über eingeworbene Sponsorengelder für ein Hoffest des Regierenden Bürgermeisters geben. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Mai 2012 (Az.: VG 27 K 6.09) ist die GmbH Behörde im Sinne des Presserechts, weil sie von der öffentlichen Hand beherrscht werde. Bei den insgesamt 55 Prozent der Anteile im öffentlichen Eigentum müssten auch die Anteile der Berliner Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammer berücksichtigt werden.