Bald hier, bald dort – Was ist ein „unständig Beschäftigter“?

Geschaffen wurde der „Unständig Beschäftigte“ im Jahre 1910, um Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen. Aus der damaligen Begründung des zuständigen Reichsministers: „Bei unständig Beschäftigten handelt es sich um Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind.“Im Sozialgesetzbuch enthalten mehrere Paragraphen die folgende Formulierung: „Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder der Natur der Sache nach befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.“

Sozialversicherungsbeiträge:

Bei unständig Beschäftigten wird Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung wie bei Angestellten abgeführt, und zwar für jede einzelne Beschäftigung bis zur Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsbemessungsgrenze (das sind in der Rentenversicherung derzeit 8.600 Mark im Westen und 7.100 Mark im Osten, in der Krankenversicherung 6.450 Mark).

Ein „unständig beschäftigter“ Rundfunksprecher zum Beispiel, der an einem Tag mit unterschiedlichen Aufträgen insgesamt 1.000 Mark Honorar verdient, zahlt für den gesamten Betrag Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hat er mehrere Auftraggeber, kommt es häufig zu einer Überzahlung, die erst viel später berücksichtigt werden kann.

Wäre er dagegen als Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag beschäftigt, würde sein Tageshonorar nur bis zur täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (zur Zeit 215 Mark in der Krankenversicherung und 240/290 Mark in der gesetzlichen Rentenversicherung).

„Berufsmäßig“ unständig Beschäftigte zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Versicherungszeiten:

Krankenversicherungsschutz haben unständig Beschäftigte bis drei Wochen nach jedem Beschäftigungstag. Danach müssen sie alleine für ihre Versicherung sorgen. In der gesetzlichen Rentenversicherung zählen nur solche Monate als Versicherungsmonate, in die mindestens ein Beschäftigungstag fällt.

 

 

Weitere aktuelle Beiträge

Gutes Ergebnis für die VG Wort

Im Jahr 2024 hat die VG Wort 165,64 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 166,88 Millionen Euro. Aus dem Geschäftsbericht der VG Wort geht hervor, dass weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich ist. Die Vergütung für Vervielfältigung von Textwerken (Kopiergerätevergütung) ist aber von 72,62 Millionen Euro im Jahr 2023 auf nun 65,38 Millionen Euro gesunken. Die Kopier-Betreibervergütung sank von 4,35 auf 3,78 Millionen Euro.
mehr »

Hartes Brot: Freie im Journalismus

Freie Journalist*innen oder Redakteur*innen haben es häufig nicht leicht: Sie werden oft schlecht bezahlt, nicht auf Augenhöhe behandelt, Mails und Anrufe werden zuweilen ignoriert, sie warten auf Rückmeldungen zu Themenangeboten, Redaktionen sind in manchen Fällen für sie nicht zu erreichen. So geht es vielen Freien, egal, welches Medium.
mehr »

Smart-Genossenschaft für Selbstständige

Smart klingt nicht nur schlau, sondern ist es auch. Die solidarökonomische Genossenschaft mit Sitz in Berlin hat seit ihrer Gründung im Jahr 2015 vielen selbstständig Tätigen eine bessere und stärkere soziale Absicherung verschafft – genau der Bereich, der bei aller Flexibilität und Selbstbestimmtheit, die das selbstständige Arbeiten mit sich bringt, viel zu oft hinten runterfällt.
mehr »

Medienkompetenz: Von Finnland lernen

Finnland ist besonders gut darin, seine Bevölkerung gegen Desinformation und Fake News zu wappnen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Schulen, aber die Strategie des Landes geht weit über den Unterricht hinaus. Denn Medienbildung ist in Finnland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf vielen Ebenen in den Alltag integriert ist und alle Altersgruppen anspricht. Politiker*innen in Deutschland fordern, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Kann das gelingen?
mehr »