Bildkritik: Die falsche Fotografie

Screenshot: Zeit Online

Bei der Frage, ob journalistische Artikel adäquat bebildert sind, spielt neben der passenden Bildauswahl auch die Bildunterschrift eine entscheidende Rolle. Wie schnell inhaltlich falsche Bezüge entstehen können zeigt ein Beispiel von Zeit Online zum israelisch-palästinensischen Konflikt.

Am 16. Februar veröffentlichte Zeit Online einen Artikel unter dem Titel „Israel reagiert mit Gegenangriff auf Raketenbeschuss der Hamas“. Aufhänger des Textes waren Luftschläge der israelischen Armee in der Nacht vorher, bei denen Ziele der militanten Hamas getroffen wurden. Im weiteren Text, der vor allem aus Material der Agentur dpa besteht, geht es darüber hinaus vor allem um Hacker-Angriffe auf die Handys von Soldaten der israelischen Armee. Bebildert wurde der Artikel mit einer Aufnahme des Reuters-Fotografen Ibraheem Abu Mustafa. Sie zeigt einen in Mann in leichter Untersicht, der unter blauem Himmel an verbogenen Metallteilen vorbeiläuft.

Den Kontext, in dem die gezeigte Fotografie zu lesen ist, bilden die Überschrift, der Teaser sowie der erste Absatz des Textes. Dieser suggeriert, dass das Foto direkt nach den Luftschlägen aufgenommen wurde. Gestützt wird dies durch die Bildunterschrift, die wortgleich aus dem zweiten Satz des Textes besteht: „Unter anderem sei ein militärischer Stützpunkt der islamistischen Hamas im Zentrum des Streifens getroffen worden, teilte ein Armeesprecher mit“. Hier entsteht darüber hinaus der Eindruck, auf dem Bild seien eben diese Ziele der Hamas zu sehen. Die direkte Beziehung der Fotografie mit dem Artikelinhalt, die durch die Kontextualisierung für die Betrachtenden hergestellt wird, ist jedoch falsch. Eine Recherche des Bildes in der Datenbank der Nachrichtenagentur Reuters fördert zu Tage, dass das Bild nicht in Bezug zu den im Artikel genannten Luftschlägen steht, da es bereits zwei Wochen vorher aufgenommen wurde. Welchen Ort das Bild zeigt, wann die Luftschläge erfolgten und wer der Mann ist, lässt sich aus den spärlichen Informationen von Reuters nicht entnehmen. Als Bildinformation gibt es in der Datenbank nur einen Satz: „A Palestinian man walks as he inspects the site of an Israeli air strike in the southern Gaza Strip“. Drei weitere Bilder des Fotografen in der Datenbank vom gleichen Tag mit dem gleichen Thema geben diesbezüglich auch nicht mehr Informationen her.

Fazit: Hat die Redaktion das (häufig auftretende) Problem, kein Foto vom aktuellen Ereignis parat zu haben, kann natürlich auch ein Symbolfoto verwendet werden. Jedoch hätte das Bild klar als solches gekennzeichnet werden müssen – zumindest wenn man den Richtlinien des Deutschen Presserates folgt. In Richtlinie 2.2 des Pressekodex heißt es dazu: „Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten.“ Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, in der Bildunterschrift eine klare Kontextualisierung des Bildes und eine Bezugnahme auf den Inhalt des Artikels vorzunehmen. Beides hat Zeit Online hier versäumt.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Audiodeskription: Die KI liest vor

Die Hälfte der öffentlich-rechtlichen Sender verwendet inzwischen auch synthetische oder mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Stimmen, um für Fernsehformate Audiodeskriptionen zu erstellen. Das ergibt sich aus Nachfragen von M bei den neun ARD-Landesrundfunkanstalten und beim ZDF. Neben professionellen Sprecher*innen setzen der MDR, WDR, NDR, Radio Bremen und das ZDF auch auf synthetische oder KI-Stimmen für die akustische Bildbeschreibung.
mehr »

Die unangemessene Provokation

Sie haben es wieder getan. Zum zweiten Mal nach 2020 verweigern die Ministerpräsidenten den öffentlich-rechtlichen Anstalten die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags. Gegen diesen abermaligen Verfassungsbruch ziehen ARD und ZDF erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Gut so! Denn nach Lage der Dinge dürfte auch dieses Verfahren mit einer Klatsche für die Medienpolitik enden.
mehr »