Bildkritik: Die falsche Fotografie

Screenshot: Zeit Online

Bei der Frage, ob journalistische Artikel adäquat bebildert sind, spielt neben der passenden Bildauswahl auch die Bildunterschrift eine entscheidende Rolle. Wie schnell inhaltlich falsche Bezüge entstehen können zeigt ein Beispiel von Zeit Online zum israelisch-palästinensischen Konflikt.

Am 16. Februar veröffentlichte Zeit Online einen Artikel unter dem Titel „Israel reagiert mit Gegenangriff auf Raketenbeschuss der Hamas“. Aufhänger des Textes waren Luftschläge der israelischen Armee in der Nacht vorher, bei denen Ziele der militanten Hamas getroffen wurden. Im weiteren Text, der vor allem aus Material der Agentur dpa besteht, geht es darüber hinaus vor allem um Hacker-Angriffe auf die Handys von Soldaten der israelischen Armee. Bebildert wurde der Artikel mit einer Aufnahme des Reuters-Fotografen Ibraheem Abu Mustafa. Sie zeigt einen in Mann in leichter Untersicht, der unter blauem Himmel an verbogenen Metallteilen vorbeiläuft.

Den Kontext, in dem die gezeigte Fotografie zu lesen ist, bilden die Überschrift, der Teaser sowie der erste Absatz des Textes. Dieser suggeriert, dass das Foto direkt nach den Luftschlägen aufgenommen wurde. Gestützt wird dies durch die Bildunterschrift, die wortgleich aus dem zweiten Satz des Textes besteht: „Unter anderem sei ein militärischer Stützpunkt der islamistischen Hamas im Zentrum des Streifens getroffen worden, teilte ein Armeesprecher mit“. Hier entsteht darüber hinaus der Eindruck, auf dem Bild seien eben diese Ziele der Hamas zu sehen. Die direkte Beziehung der Fotografie mit dem Artikelinhalt, die durch die Kontextualisierung für die Betrachtenden hergestellt wird, ist jedoch falsch. Eine Recherche des Bildes in der Datenbank der Nachrichtenagentur Reuters fördert zu Tage, dass das Bild nicht in Bezug zu den im Artikel genannten Luftschlägen steht, da es bereits zwei Wochen vorher aufgenommen wurde. Welchen Ort das Bild zeigt, wann die Luftschläge erfolgten und wer der Mann ist, lässt sich aus den spärlichen Informationen von Reuters nicht entnehmen. Als Bildinformation gibt es in der Datenbank nur einen Satz: „A Palestinian man walks as he inspects the site of an Israeli air strike in the southern Gaza Strip“. Drei weitere Bilder des Fotografen in der Datenbank vom gleichen Tag mit dem gleichen Thema geben diesbezüglich auch nicht mehr Informationen her.

Fazit: Hat die Redaktion das (häufig auftretende) Problem, kein Foto vom aktuellen Ereignis parat zu haben, kann natürlich auch ein Symbolfoto verwendet werden. Jedoch hätte das Bild klar als solches gekennzeichnet werden müssen – zumindest wenn man den Richtlinien des Deutschen Presserates folgt. In Richtlinie 2.2 des Pressekodex heißt es dazu: „Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten.“ Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, in der Bildunterschrift eine klare Kontextualisierung des Bildes und eine Bezugnahme auf den Inhalt des Artikels vorzunehmen. Beides hat Zeit Online hier versäumt.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

Gezielte Angriffe auf Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di sieht in den Ergebnissen einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zu Straftaten gegen Medienschaffende ein alarmierendes Signal. Es sei dringend nötig, auch Medienschaffende bei der geplanten Gesetzesnovelle des Strafgesetzbuches zum Schutz des Gemeinwesens ausdrücklich in das veränderte Strafmaß für Angriffe auf Personen einzubeziehen, die im öffentlichen Interesse tätig sind.
mehr »

ver.di will Anhebung der Niedriglöhne im Kino

Kein Lohn unter 16 Euro, so lautet die zentrale Forderung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der aktuellen Tarifauseinandersetzung der Kinobranche. Ziel ist es, für die rund 2.500 Kinobeschäftigten sozial gerechte und existenzsichernde Einkommen zu erreichen, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
mehr »

Pressefreiheit schützen heißt: Journalist*innen schützen!

55 Angriffe auf Journalist*innen verzeichnete „Reporter ohne Grenzen" (ROG) in Deutschland im Jahr 2025. Und dass es 2026 so weitergeht, zeigt der jüngste Fall aus Schnellroda: Bei der „Winterakademie" des rechtsextremen Milieus wurden Journalist*innen von Teilnehmenden der Veranstaltung verbal erniedrigt, bedroht, körperlicher Gewalt ausgesetzt und bestohlen. ROG wertet den Vorfall als Beispiel  für die zunehmende Normalisierung von Gewalt und Einschüchterung gegenüber der Presse im extrem rechten Milieu.
mehr »