Corona-Hilfen: Bayern will Kulanz zeigen

Bayern bietet Ausnahmen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Bildschirmfoto

Mal eine gute Idee aus Bayern: Die Staatsregierung in München will Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, weitmöglich entgegenkommen. Niemand solle durch eigentlich zum 30. Juni geforderte Rückzahlungen in seiner Existenz gefährdet werden. Ganz unbürokratisch wird es dennoch nicht abgehen.

In letzter Zeit hatten sich auch im Freistaat die Proteste gehäuft. Empfänger*innen von Corona-Soforthilfen sind mit Rückforderungen konfrontiert, die sie nicht stemmen können. Nun reagierte man in Bayern: Laut einer Pressemitteilung erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger mit Blick auf kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige, die angesichts ihrer wirtschaftlichen Situation mit Rückzahlungen überfordert wären: „Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen.“ Betroffene könnten ab 1. Juni den Erlass von Rückzahlungen beantragen. Es soll eine Einzelfallprüfung „nach klaren Kriterien“ erfolgen, ein Rechtsanspruch bestehe allerdings nicht. Allein in München hatten 37.000 Personen oder Unternehmen die Corona-Soforthilfen beantragt, die Landeshauptstadt zahlte dafür fast 300 Millionen Euro aus. 2022 wurden hier wie in anderen Bundesländern flächendeckende Überprüfungen angeordnet. So hatten in Bayern Ende vergangenen Jahres rund 260 000 Bezieher*innen von Soforthilfen ein entsprechendes Schreiben erhalten.

Nunmehr heißt es aus München diesbezüglich: Grundsätzlich sei ein Erlass von Forderungen immer dann möglich, wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht. Eine Existenzgefährdung werde angenommen, wenn der erwartete Jahresüberschuss nach Steuern, weitere Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreichen, um die Soforthilfe-Rückzahlung zu leisten. In allen Fällen wird von einer fiktiven Ratenzahlung von 5000 Euro pro Jahr ausgegangen.

Solo-Selbständige und kleine Unternehmen können den individuellen Pfändungsfreibetrag ergänzt um den pfändungsfreien Beitrag zur Altersvorsorge geltend machen. Bei den weiteren Einkünften werden Einkünfte der Ehegatten nur berücksichtigt, soweit sie über 30.000 Euro jährlich hinausgehen. Vom liquiden Betriebsvermögen können die laufenden notwendigen Personal- und Sachausgaben – beispielsweise Löhne und Mietzahlungen – für die auf den Zeitpunkt der Erlassantragstellung folgenden drei Monate als Schonvermögen abgezogen werden.

Schon bisher galt in Bayern: Sollte zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden können, sind Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Auch solche Erleichterungen können ab 1. Juni über die entsprechende Online-Plattform beantragt werden.

Da laut Wirtschaftsminister Aiwanger Stundung und Ratenzahlungen in Zeiten multipler Krisen, hoher Energiepreise, von Inflation und Lieferkettenschwierigkeiten für Wenigverdienende nicht immer hilfreich seien, habe man mit den Eckpunkten für den Erlass der Corona-Soforthilfen nun „eine gute Lösung gefunden“.

Doch sind die Rückzahlungsforderungen überhaupt zulässig? Darüber wird seit Monaten bundesweit gestritten. Berechnungen werden zudem nicht einheitlich gehandhabt. In Bayern und anderswo dürfen Betroffene bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses keine Personalkosten ansetzen, in Baden-Württemberg und Sachsen jedoch schon. Noch gibt es keine Urteile von bayerischen Verwaltungsgerichten. Doch in NRW urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster im März in zweiter Instanz, dass Rückforderungen in großen Teilen unzulässig sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass letztlich noch das Bundesverwaltungsgericht befasst wird.                      

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Weltweite Solidarität mit der Deutschen Welle

Journalistengewerkschaften und -verbände aus der ganzen Welt haben beim Jubiläumskongress der International Federation of Journalists (IFJ) in Paris ihre Solidarität mit den Beschäftigten der Deutschen Welle erklärt und Bundeskanzler Merz, Kulturstaatsminister Weimer, den Deutschen Bundestag und den Rundfunkrat der DW aufgefordert das Sparprogramm zu stoppen.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »