Dämpfer für Verfassungsschützer

Politische Vorwürfe unzureichend G8-Akkreditierungsablehnung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhielt wegen der Nicht-Akkreditierung eines freien Journalisten zum G8-Gipfel 2007 einen deutlichen Dämpfer. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln (Az 20 K 1505/08) urteilte am 15. Januar, dass der damals „vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) herangezogene und auch einzig in Betracht kommende Ablehnungsgrund“ nicht vorliege.

Das BfV hatte gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bei der Überprüfung der Akkreditierungen für den G8-Gipfel in Heiligendamm gegen den Kläger Friedrich Burschel und weitere rund 20 in- und ausländische Journalistinnen und Journalisten ohne weitere Erläuterung ein Negativ-Votum ausgesprochen. Daraufhin hatte das federführende Bundespresseamt (BPA) die Akkreditierungen per E-Mail und ohne Begründung grußlos widerrufen. Die meisten Betroffenen, so auch der Kläger, konnten jedoch ihre Akkreditierung auf verwaltungsgerichtlichem Wege durchsetzen. Friedrich Burschel, der sich in seiner Berufausübung erheblich eingeschränkt und gefährdet sah und sieht, klagte mit Unterstützung von ver.di gegen dieses Vorgehen.
Das BfV habe erst auf dem Wege des Widerspruchs- und erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens überhaupt dazu gebracht werden können, seine Erkenntnisse über die „Gefährlichkeit“ des Klägers zum Teil offen zu legen, erklärte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Anhand einer Auflistung der politischen Aktivitäten und Veröffentlichungen des Klägers im Bereich des politischen Antirassismus’ und Antifaschismus’ wollte das Bundesamt „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür sehen, dass Burschel „eine gewaltbereite Bestrebung nachdrücklich unterstützt“.
Kritische Artikel in linken Publikationen (z.B. analyse & kritik, arranca, jungle world, interim) zu Fragen des als rassistisch charakterisierten bundesrepublikanischen Grenz- und Migrationsregimes, Anmeldung und Leitung etlicher antirassistischer und antifaschistischer Demonstrationen reichten aus, um aus dem Kläger einen „Unterstützer der autonomen und gewaltbereiten Szene“ Deutschlands zu machen, der auch in Heiligendamm etwas im Schilde geführt haben müsse. Das VG Köln konnte nunmehr allenfalls eine „Schnittstellenfunktion“ des Klägers zu dieser Szene feststellen, die jedoch eine Verweigerung der Akkreditierung Burschels nicht zuließen. Den vorerst aus formalen Gründen abgewiesenen Teil der Klage, nämlich die Löschung der über den Kläger gesammelten und gespeicherten Informationen, wird Burschel weiter verfolgen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demo für eine starke Welle

Unter dem Motto: „Deutsche Welle stärken! Für Dialog und Medienfreiheit – weltweit!“ demonstrierte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit einem gewerkschaftlichen Aktionsbündnis heute in Berlin. Grund sind die drohenden Entlassungen von Beschäftigten der Deutschen Welle.
mehr »

Studie zeigt Kontinuität rechter Gewalt

Im Jahr 2025 wurden vom Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) insgesamt mindestens 34 Fälle physischer Angriffe auf Journalist*innen verifiziert. Nach einem Höchststand von 98 Fällen im Jahr 2024 liegt die Zahl für 2025 erstmals wieder unter dem Niveau von vor der im Jahr 2020 begonnenen Corona-Pandemie.
mehr »

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »