Deutscher Presserat: Verbot der Bildberichte aus Prozessen lockern

Der Deutsche Presserat hat sich für eine Lockerung des Verbots der Bildberichterstattung aus Gerichtsprozessen ausgesprochen. Anlass für das Thema im Plenum der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse am 14. September war der Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Das Vorhaben soll das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal leicht lockern. Die beabsichtigten Schritte seien aus Sicht des Presserats jedoch unzureichend.

Angesichts des technischen Wandels und des damit verbundenen Bedeutungszuwachses von audiovisuellen Medien erscheine eine Öffnung der Rechtsprechung für die Presseberichterstattung mit Blick auf die Pressefreiheit unbedingt geboten, heißt es in einer Medieninformation. „Die Erfahrungen mit dem NSU-Prozess haben dies gezeigt. In einer modernen Demokratie müssen die Bürgerinnen und Bürger über den Ablauf von Gerichtsverhandlungen mittels aktueller Berichterstattung informiert werden. Hier geht es um Transparenz der Rechtsprechung“, sagt Manfred Protze, Sprecher des Presserats.

Erfreulicherweise verweise die Begründung des Gesetzentwurfs auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Medien, allerdings stütze er sich nicht weiter auf deren Erkenntnisse. „Der Pressekodex enthält dezidierte Regelungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller an einem Prozess beteiligter Personen“, betont Protze. Konkret fordert der Presserat den Gesetzgeber auf, neben der Ton- auch die Bildübertragung in geeignete Pressenebenräume der Gerichte vorzusehen. Des Weiteren sollten nicht nur die Gerichte darüber befinden, welches einzelne Verfahren von zeithistorischer Bedeutung ist. Dies bedürfe auch der Einschätzung von Journalisten.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

dju warnt: Angriffe auf Journalist*innen nehmen zu


mehr »