Dreiländertreffen für Qualität

Wertedebatte des journalistischen Berufes als Bestandteil der demokratischen Gesellschaft notwendig

Die Initiative Qualität (IQ) Deutschland traf sich im Januar mit Vertretern der Qualitätsinitiativen aus der Schweiz und Österreich im Berliner ver.di-Haus. Ziel des zweiten Dreiländertreffens war der Austausch über journalistische Qualität, Pressefreiheit und staatliche Kontrolle sowie Bürgerbeteiligung in den Medien.

Interessant zunächst die unterschiedli­chen Ansätze der Qualitätsinitiativen in den drei Ländern: So ist die Schweizer Initiative ein eingetragener Verein mit zwölf Vorstandsmitgliedern, 130 Mitgliedern und zirka zehn angeschlossenen Institutionen. Einmal im Jahr veranstaltet er eine Tagung und verleiht zweimal jährlich einen Qualitäts-Award. In Österreich besteht der ­eingetragene Verein aus Wissenschaftlern und Journalisten, initiiert von den Kommunikationswissenschaftlern der Uni Salz­burg und dem dortigen Kuratorium für Journalistenausbildung. In Deutschland ist IQ ein lockerer Zusammenschluss aus Vertretern der Berufsverbände (Gewerkschaften und Verleger) Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung, Medien(selbst)kontrolle und Medienjournalismus. Alle zwei Jahre wird ein Herbstforum veranstaltet, 2007 zum Thema: „Medien und Publikum: Partnerschaft der Qualität?“ (M 10 / 2007).

Muster-Redaktionsstatut

Wie das Publikum einbeziehen und wie die eigene journalistische Verantwortung wahrnehmen, waren Fragen die zu den Themen Ombudsleute, Kodizes und Redaktionsstatute führten. Dabei wurde der neue Kodex des WAZ-Konzerns (M 05 / 2007) mit sehr viel Interesse von den KollegInnen aus der Schweiz und Österreich hinterfragt. Die Gastgeber erfuhren hingegen, dass in der Schweiz derzeit durch den Verlegerverband die Eckpunkte für ein Muster-Redaktionsstatut in Zeitungen erarbeitet werden. Bereits unterzeichnet ist ein „Code of Conduct“ zum Verhältnis von Redaktion und Werbung. Diese Regeln seien nicht verpflichtend, aber sie könnten für jene, die meinen Qualitätsjournalismus zu produzieren, als Gütesiegel dienen, so Josefa Haas vom Schweizer Ver­legerverband. Letztlich ginge es darum, den Marktwert Journalismus zu steigern. Während in Österreich in den meisten Medien Redaktionsstatute ohne größere Konflikte existierten, gibt es sie in Deutschland nur noch in etwa einem halben Dutzend Print-Redaktionen. Vereinzelt arbeiten Ombudsleute. Leitsätze eines Blattes finden sich in einigen Unternehmen in Arbeitsverträgen oder Richtlinien. Kodizes und Statute wurden von allen Teilnehmern für sinnvoll erachtet, weil sie Transparenz herstellen auch gegenüber der Öffentlichkeit und im Alltag Orientierungs- und Argumentationshilfen bieten. Dabei sehen sich die Initiativen in einer Scharnierfunktion zur Installation und Akzeptanz von journalistischen Leitlinien. Journalistische Qualität müsse als wichtiges (Verkaufs-)Argument gegenüber dem Publikum begriffen werden, so die Quint­essenz. Nur so gelinge es, sich von Gratis­angeboten und einer vermeintlichen Ersetzbarkeit durch „Bürgerjournalismus“ abzugrenzen. Dennoch wurde die Mitwirkung etwa der Leserinnen und Leser als qualitative Bereicherung bewertet. Allerdings setzt dies voraus, dass entsprechende Beiträge auf Relevanz und den Wahrheitsgehalt geprüft werden und die Redaktion die Verantwortung für die Veröffent­lichung übernimmt. Dafür wiederum muss es genügend Personal geben!
Die zunehmenden Versuche von Polizei und Justiz, Journalismus in Deutschland zu kontrollieren und zu behindern, konnte anhand aktueller Beispiele für Durchsuchungs- und Beschlagnahme­aktionen oder des neuen Gesetzes zu Vorratsdatenspeicherung und anderem mehr verdeutlicht werden. In Verbindung mit der Abschaffung des einheitlichen durch die Innenminister getragenen Presseausweises (S. 15) in Deutschland, könnte auch eine strategische Absicht vermutet werden, journalistische Arbeit weiter einzugrenzen anstatt sie zu fördern. In Österreich rechnen die Kollegen ebenfalls mit Online-Durchsuchungen. Schon jetzt können Handy-Gespräche ohne richterlichen Beschluss abgehört werden. Einigkeit bestand darüber, dass Journalisten kaum noch einen Rückhalt in der Gesellschaft haben. Deshalb sei eine breite Wertedebatte des journalistischen Berufes als Bestandteil der demokratischen Gesellschaft dringend notwendig, so das Fazit.

Medienselbstkontrolle

Nicht unwesentlich auch in diesem Zusammenhang: die Medienselbstkontrolle. Gibt es doch seit längerem eine Diskussion über den Deutschen Presserat, vor allem auch unter dem Aspekt der öffentlichen Beteiligung. In der Schweiz ist der Presserat aus Journalisten und Chefredakteuren anerkannt und hat gut zu tun. Im Juni dieses Jahres soll entschieden werden, ob der Presserat um Verleger erweitert werden soll. In Österreich hat der Presserat seine Arbeit seit einigen Jahren nach einem Konflikt eingestellt. Neuere Aktivitäten brachten zum Beispiel eine dreiköpfige Leseranwaltschaft hervor, an die sich jeder wenden kann. Im Konfliktfall werden jedoch vor allem die Gerichte bemüht.
Rundfunk- und Verwaltungsräte sowie Redakteursausschüsse wie im deutschen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sowie die Kontrollinstanzen Landesmedienanstalten gibt es in den beiden anderen Ländern nicht. In der Schweiz wird die Beschwerdeinstanz beim Rundfunk durch die Regierung gewählt. Die Sender wurden zu einem regelmäßigen Qualitätsmonitoring verpflichtet. In Österreich kontrolliert ein „Bundeskommunikationssenat“ mit acht vom Bundeskanzler nominierten Mitgliedern den Rundfunk. Elemente der Medienselbstkontrolle werden durch die Qualitätsinitiativen unterstützt. Angeregt wurde ein wissenschaftliches Monitoring für die Aufsichtsgremien.
 

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