DuMont – Spaß am Klagen

„Stolz ist das Haus DuMont Schauberg auf seinen Buchverlag und seine bekannten Reiseführer.“ Diesen Satz zu verbreiten, soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden. Einen entsprechenden Vorstoß hat jetzt der DuMont (Reise-)Buchverlag vorgenommen. Doch nicht nur dieser Satz, sondern ein kompletter Absatz soll zukünftig nicht mehr publiziert werden dürfen:

„Stolz ist das Haus DuMont Schauberg auf seinen Buchverlag und seine bekannten Reiseführer. Nicht an die große Glocke hängen will man indessen, daß das Haus seit einigen Monaten auch die Mehrheit am Münchner Reiseveranstalter Max A. Klingenstein hält. Gänzlich verpönt ist der Hinweis, daß die Verquickung von Reiseunternehmen und Reiseverlag den Verbraucher zur Vorsicht mahnen sollte. Wie ernst kann der Reisende jetzt noch Empfehlungen in Reisebüchern nehmen, wenn dabei die Angebote des mit dem Haus verbandelten Veranstalters gemeint sind.“
(Zitiert aus dem Schreiben der Anwälte an die Kölner dju)

Der Absatz stammt aus einem IG-Medien-Flugblatt mit der Überschrift „Stadt-Anzeiger-Leser sollen nicht alles wissen“, das vor dem Kölner Pressehaus verteilt wurde. Nun soll die Kölner dju eine Unterlassenserklärung abgeben und dann im Falle der weiteren Verbreitung 10100 DM Strafe zahlen. Außerdem solle die IG Medien für Ge-winneinbußen aufkommen, die durch die Verbreitung des Flugblattes entstanden seien, und für Kosten einstehen, die „zur Beseitigung der durch ihr Flugblatt entstandenen Verbrauchertäuschung“ notwendig sind. Schließlich, so meint die Kanzlei: „Die von Ihnen aufgestellte Behauptung ist nicht nur grob falsch, sondern auch vorsätzlich unwahr.“

 

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