Erhalt der Metadaten in Fotos gefordert

Als kritischer Mensch ist man bemüht, möglichst wenige persönliche Informationen preiszugeben oder gar ins Netz zu stellen. Fotografinnen und Fotografen sehen das naturgemäß ganz anders. Sie würden gern öfter ihre Daten, genauer, ihre Metadaten im Internet wiederfinden.

Eine Stichprobenuntersuchung des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Archive e.V. (BVPA) auf 40 der meist besuchten Nachrichtenseiten Deutschlands hat ergeben, dass 70 bis 80 Prozent der dort veröffentlichten Agenturbilder keine Metadaten mehr enthalten. „Es bleibt offen, ob dieses Entfernen der Urhebernachweise vorsätzlich oder versehentlich geschieht. Im Ergebnis führt es zu Millionen von Fotos, deren Urheber nicht mehr identifizierbar sind“, schreibt der BVPA. „Wir haben ein Rundschreiben an die betreffenden Tageszeitungen verschickt, um auf das Problem hinzuweisen und warten jetzt auf die Reaktionen“, erklärt BVPA-Vorstandsmitglied und Keystone-Geschäftsführer Jan Leidicke. Der Aufruf des BVPA wird von Mitgliedern der AG Foto der dju in ver.di unterstützt.
Bei Metadaten handelt es sich vor allem um die IPTC-Daten, die der Fotograf oder die Fotografin den Bilddateien bei der Bearbeitung am PC anhängt. Die meisten Kameramodelle unterstützen auch den Eintrag eines Copyrightvermerks bei den kamerainternen EXIF-Daten.

Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten des BVPA    (Metadatenmanifest)

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist (§13 UrhG). Diese Bestimmung des Urheberrechtes gilt selbstverständlich auch für digitale Bilder.
Im Gegensatz zum physisch verbreiteten Foto, kann ein Urhebervermerk am digitalen Werk nur in Form von Metadaten erfolgen. Wer diese entfernt, nimmt dem Urheber das Recht auf Namensnennung.Dennoch finden sich schon jetzt im Internet Millionen von Bilddateien, deren Metadaten keinen Rückschluss mehr auf den Urheber zulassen.
Der BVPA verurteilt die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Bilder, aus denen die Metadaten und insbesondere die Informationen zur Urheberschaft, vor der Veröffentlichung entfernt wurden.
Wir fordern jeden, der digitale Bilder elektronisch veröffentlicht und/oder verbreitet, auf, die vom Urheber oder dessen Vertreter in den Bilddaten hinterlegten Informationen zu bewahren und ausschließlich Bilder zu veröffentlichen, die diese Metadaten vollständig enthalten.
Ein außerhalb einer Bilddatei, z.B. im dazu gestellten Text, angebrachter Urheberhinweis kann den Erhalt der Metadaten nicht ersetzen, da die digitalen Bilder jederzeit aus diesem Kontext herausgelöst werden können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bereits existierenden Rechtsvorschriften des §95c UrhG hin, die eine unberechtigte Entfernung der Metadaten untersagen.

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