Fotogebühr gekippt

Schlösser-Stiftung verlor Klage gegen Fotografen

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geforderte Fotogebühr für Gebäude und Parks gekippt. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di bewertete die Entscheidung als ein „positives Signal in Richtung Pressefreiheit im öffentlichen Raum und bei der grundsätzlichen Abwägung zwischen Abbildung und Eigentum.“ Die Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen die Agenturen Fotofinder und Ostkreuz wurden in der zweiten Instanz zurückgewiesen.

Die Stiftung hatte aus ihrem Eigentumsanspruch abgeleitet, dass auch journalistisch für Presseveröffentlichungen genutzte Fotografien der von ihr verwalteten Schlösser und Anlagen nur mit ihrer Genehmigung erstellt und nur gegen Gebühren an die Stiftung verbreitet und verwertet werden dürften. Dies würde mehr als 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg – darunter die Schlösser Sanssouci, Charlottenburg (Foto) und Rheinsberg – betreffen. Die Stiftung hatte dazu eigens „Richtlinien“ für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erstellt. Dort wird ein „Nutzungsentgelt“ gefordert: „ Bei der Vereinbarung des Nutzungsentgeltes ist von den bei der Stiftung geltenden Tarifen auszugehen. Die Tarife erlässt der Generaldirektor der Stiftung.“
In den Urteilen (Az. 5 U 12/09 und 5 U 13/09) hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) die Urteile der ersten Instanz aufgehoben und die Klage der Stiftung zurückgewiesen. In der Verhandlung am 10.Dezember 2009 hatte das OLG deutlich gemacht, dass im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Stiftung das Abbildungsrecht nicht Bestandteil des Eigentumsrechts sei. Es hatte darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob die Stiftung nicht lediglich Treuhänder des Eigentums der Bürger sei. Träger der Stiftung sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie der Bund.
In seinen Urteilen differenzierte das Gericht zwischen Urheber und Eigentümer. Die Stiftung sei lediglich Eigentümer, aber nicht Urheber: „Es ist vielmehr das spezialgesetzlich geregelte Recht des Urhebers, wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Werk zu ziehen.“ Daraus folgerte das Gericht: „Wollte man dies anders sehen, so würde das Eigentum an einer Sache dazu führen, da nahezu die gesamte Erdoberfläche unter Eigentümern aufgeteilt ist, dass risikofreies Fotografieren nur noch in den eigenen vier Wänden oder auf hoher See möglich wäre.“
Auch für die dju in ver.di stellt die Forderung der Stiftung eine unzulässige Beschränkung journalistischer Tätigkeit und einen Eingriff in die Berufsausübung der betroffenen Kollegen dar. Sie hatte deshalb ihren betroffenen Mitgliedern bei Fotofinder und Ostkreuz Rechtschutz gegeben und die Verfahren inhaltlich und finanziell unterstützt. „Wir hoffen, dass wir in dieser Frage zu einer grundsätzlichen Klärung im Sinne der Fotografen und ihrer Rechte und mit einer eindeutigen Betonung von Presse- und Panoramafreiheit kommen und solchen Monopolisierungstendenzen einen Riegel vorschieben können,“ erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Krasse Kürzungen bei ARD und ZDF

  Für 58 Cent bekommt man heutzutage beim Bäcker allenfalls ein Brötchen von gestern. Dennoch haben einige Bundesländer ARD und ZDF eine entsprechende Erhöhung der Rundfunkabgabe auf monatlich 18,94 Euro verweigert. Trotz einer Verfassungsbeschwerde der Sender wird der Beitrag erst 2027 steigen, und dann wohl nur um 28 Cent. Vor allem innerhalb der ARD muss daher noch mehr gespart werden. Das schließt auch einen weiteren Stellenabbau mit ein.
mehr »

KI-Resilienz im Journalismus

In der aktuellen KI-Debatte schenkt sich keiner was. Kaum taucht der Verdacht auf, ein Kollege habe ChatGPT oder Claude zum Schreiben mitgenutzt, beginnt vielerorts bereits die öffentlichkeitswirksame KI-Spurensuche.Die aktuelle KI-Debatte zeigt, warum Redaktionen endlich praxistaugliche Leitlinien für einen souveränen Umgang mit der KI brauchen.
mehr »

Bürgermedienplattform vor dem Aus

Die Bürgermedienplattform NRWision an der Technischen Universität (TU) Dortmund steht vor einer ungewissen Zukunft. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt stellt Ende 2026 die finanzielle Förderung ein – nach dann fast 18 Jahren. Die Verantwortlichen versuchen, für eine Fortführung andere Geldgeber zu finden.
mehr »

Ein Preis mit hohem Preis

Die Berliner Autorin und Journalistin Marie von Kuck erhält für ihr Lebenswerk den Leipziger Medienpreis. Und kämpft zugleich ums Überleben. Warum sie die Auszeichnung mit gemischten Gefühlen entgegennimmt.
mehr »