Fotogebühr gekippt

Schlösser-Stiftung verlor Klage gegen Fotografen

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geforderte Fotogebühr für Gebäude und Parks gekippt. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di bewertete die Entscheidung als ein „positives Signal in Richtung Pressefreiheit im öffentlichen Raum und bei der grundsätzlichen Abwägung zwischen Abbildung und Eigentum.“ Die Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen die Agenturen Fotofinder und Ostkreuz wurden in der zweiten Instanz zurückgewiesen.

Die Stiftung hatte aus ihrem Eigentumsanspruch abgeleitet, dass auch journalistisch für Presseveröffentlichungen genutzte Fotografien der von ihr verwalteten Schlösser und Anlagen nur mit ihrer Genehmigung erstellt und nur gegen Gebühren an die Stiftung verbreitet und verwertet werden dürften. Dies würde mehr als 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg – darunter die Schlösser Sanssouci, Charlottenburg (Foto) und Rheinsberg – betreffen. Die Stiftung hatte dazu eigens „Richtlinien“ für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erstellt. Dort wird ein „Nutzungsentgelt“ gefordert: „ Bei der Vereinbarung des Nutzungsentgeltes ist von den bei der Stiftung geltenden Tarifen auszugehen. Die Tarife erlässt der Generaldirektor der Stiftung.“
In den Urteilen (Az. 5 U 12/09 und 5 U 13/09) hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) die Urteile der ersten Instanz aufgehoben und die Klage der Stiftung zurückgewiesen. In der Verhandlung am 10.Dezember 2009 hatte das OLG deutlich gemacht, dass im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Stiftung das Abbildungsrecht nicht Bestandteil des Eigentumsrechts sei. Es hatte darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob die Stiftung nicht lediglich Treuhänder des Eigentums der Bürger sei. Träger der Stiftung sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie der Bund.
In seinen Urteilen differenzierte das Gericht zwischen Urheber und Eigentümer. Die Stiftung sei lediglich Eigentümer, aber nicht Urheber: „Es ist vielmehr das spezialgesetzlich geregelte Recht des Urhebers, wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Werk zu ziehen.“ Daraus folgerte das Gericht: „Wollte man dies anders sehen, so würde das Eigentum an einer Sache dazu führen, da nahezu die gesamte Erdoberfläche unter Eigentümern aufgeteilt ist, dass risikofreies Fotografieren nur noch in den eigenen vier Wänden oder auf hoher See möglich wäre.“
Auch für die dju in ver.di stellt die Forderung der Stiftung eine unzulässige Beschränkung journalistischer Tätigkeit und einen Eingriff in die Berufsausübung der betroffenen Kollegen dar. Sie hatte deshalb ihren betroffenen Mitgliedern bei Fotofinder und Ostkreuz Rechtschutz gegeben und die Verfahren inhaltlich und finanziell unterstützt. „Wir hoffen, dass wir in dieser Frage zu einer grundsätzlichen Klärung im Sinne der Fotografen und ihrer Rechte und mit einer eindeutigen Betonung von Presse- und Panoramafreiheit kommen und solchen Monopolisierungstendenzen einen Riegel vorschieben können,“ erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Arbeit und Ausbeutung im Dokumentarfilm

Am Anfang des Symposiums der Dokumentarfilminitiative dfi im Filmbüro NW stand die Frage nach Begrifflichkeiten: Was gilt als Arbeit, wie prägt sie Leben und Alltag? Wer bestimmt, was produktiv ist? In einem Programm aus Vorträgen, Panels, Screenings und Filmgesprächen wurde unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen diskutiert. Parallel ging es darum, wie der Dokumentarfilm Arbeit abbildet, verhandelt und dadurch erst sichtbar macht.
mehr »

Superreiche gefährden die Demokratie

Günter Wallraff, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gabor Steingart und Gesine Schwan – sie kamen diese Woche auf dem Kölner Forum für Journalismuskritik zusammen, um den Stand der Dinge zu besprechen: „Was bleibt von der Freiheit? Wenn Mächtige unsere Welt neu ordnen.“ Fazit: Nachgeben ist keine Option.
mehr »