Etwas mehr als einen Monat ist es nun her, dass auf dem G20-Gipfel in Hamburg insgesamt neun Journalisten die Akkreditierung entzogen worden ist. Nachdem weder das Bundeskriminalamt (BKA) noch das Bundespresseamt (BPA) plausible Gründe für dieses Vorgehen genannt haben, klagen die betroffenen Medienschaffenden nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Acht von ihnen werden dabei von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt.
Auf dem G20-Gipfel im Juli hatten Einsatzkräfte am Eingang zum offiziellen Medienzentrum Listen mit insgesamt 32 Namen von Journalistinnen und Journalisten abgeglichen, denen kurzfristig die Akkreditierung entzogen werden sollte. Neun von ihnen wurde sie tatsächlich entzogen oder verwehrt, als sie versuchten, in das Pressezentrum zu gelangen. Darunter freie Mitarbeiter, unter anderem vom Spiegel, sowie ein festangestellter Fotograf des Weserkuriers. Die Namenslisten waren zuvor durch das BKA an die Polizist_innen an den Zugängen zum Mediencenter verteilt worden, den betroffenen Journalist_innen wurden als Begründung ominöse „Sicherheitsbedenken“ genannt. Nach florierenden medialen Spekulationen auch über eine mögliche Einflussnahme türkischer Sicherheitsbehörden, hatte Regierungssprecher und BPA-Chef Steffen Seibert in einer Erklärung versichert, die Sicherheitsbedenken hätten ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden resultiert.
Die dju in ver.di hatte noch während des G-20 Gipfels für ihre Mitglieder Widerspruch gegen die Entziehung der Akkreditierungen bei den Behörden eingereicht. Im Nachgang zum Gipfel wandte sich die Journalist_innengewerkschaft mit drei Briefen an die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, an den BKA-Präsidenten Holger Münch und BPA-Chef Steffen Seibert, um Aufklärung über die Vorgänge zu erhalten. Bis heute habe man allerdings trotz mehrfacher Nachfragen und Aufforderungen keine stichhaltigen Gründe für das Vorgehen genannt bekommen, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß heute gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Acht der neun betroffenen Journalisten hätten daher nun mit Unterstützung der dju in ver.di Klage gegen den Entzug der Akkreditierungen beim G20-Gipfel beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht: „Jetzt müssen die Gerichte klären, ob der Umgang mit unseren Mitgliedern einer juristischen Prüfung standhält. Ich habe da berechtigte Zweifel“, so Haß.
Gegenüber M ergänzte die dju-Bundesgeschäftsführerin zudem, dass auch Auskünfte darüber, aufgrund welcher Datenlage die Sammlung der 32 Namen auf der Liste zustande gekommen ist, noch ausstünden: „Die Auskunftsfreude der Behörden lässt erheblich zu wünschen übrig. Dabei ist es offenbar sogar zu Verwechslungen gekommen, die dem Ansehen der Betroffenen erheblich geschadet haben. Dieser Vorgang ist beispiellos und gehört vollständig aufgeklärt“, forderte sie.